Sonntag, 3. März 2019

Einwendungen



Hallo liebe Mitglieder/Unterstützer der Initiative,

wir haben nun unsre Einwendungen geschrieben und wollen sie zur Kenntnis geben. Wenn ihr euch anschließen wollt, dann könnt ihr den Text als Vorlage nehmen, aber bitte nicht einfach abschreiben oder kopieren, sondern „persönlich“ formulieren, weil sonst die Einwendung nur zusammengefasst werden.

Es ist noch Zeit bis zum 13 März. 

Ursula & Bernd Köppl 
(per mail v. 03.März 2019)



Besitzer des Grundstücks Seehoferstr. 10, 10a


Sehr geehrter Herr Thiele
hiermit senden wir Ihnen  unsere Einwendungen zum B-Plan Verfahren Wickendorf West.

Verbesserter Schallschutz an den Ein-/Ausfahrten:
nach Durchsicht des Lärmgutachtens (Zusammenfassung des Schallpegelgutachtens Tab 18, S. 24) sehen wir noch Änderungsbedarf, der sich aus den Lärm-Gutachten selbst ableitet. Die Lärmbelastung der Grundstücke, die in der Nähe der Ein-Ausfahrten des Baugebietes liegen, übersteigt nach der Bebauung deutlich die Grenzwerte für Wohngebiete am Tage und in der Nacht. Es betrifft die Häuser Seehoferstr. 01, 10, 10a, 11 , 42,43. 

Aus der Zusammenfassung des Schallpegelgutachtens (S 24 ff) wird deutlich, dass dabei die Grundstücke an den jeweiligen Einfahrten besonders betroffen sind. Bei Haus 10, 10a  und 11 kommt auf die hohe bestehende Lärmbelastung am Tag und der Nacht noch 2db drauf.
Bereits jetzt klagen die Mieter in Haus 10a über die gestiegene Lärmbelastung in den letzten Jahren.
Bei Haus 1 steigt Belastung um 8 db an und liegt damit auch über den Grenzwerten.

Frage: Sind Schallschutzmaßnahmen an diesen besonders belasteten Grundstücken notwendig und vorgesehen?


Mangelhafte FFH Verträglichkeitsvorprüfung
Fehlende FFH Verträglichkeitsprüfung des Baugebietes zum FFH Gebiet DE 2235-402
Im Umweltgutachten (S 05) wird auf eine notwendige Verträglichkeitsvorprüfung zu dem FFH Gebiet DE 2235-402 hingewiesen (direkt angrenzend nördlich zu Seehof)

·          „Um  das  Plangebiet,  im  Norden,  Westen  und  Süden,  erstreckt  sich  das  Europäische Vogelschutzgebiet  „Schweriner  Seen“  (DE  2235-402). Flächen  des  Vogelschutzgebietes werden nicht beansprucht. Aufgrund des geringen Abstandes zum geplanten Vorhaben ist eine Verträglichkeitsvorprüfung durchzuführen, in der zu klären ist, ob die geplante Bebauung zu erheblichen nachhaltigen Auswirkungen auf das Schutzgebiet führen kann. Sind  diese  Beeinträchtigungen  nicht  auszuschließen, ist in einem nächsten Schritt eine vollumfängliche Verträglichkeitsprüfung zu erbringen.“

Die Verträglichkeitsvorprüfung wurde erst ganz zum Schluss des Planungsverfahrens, im Dezember  2018 durchgeführt. Das widerspricht dem Leitfaden zur Durchführung der Umweltprüfung in Mecklenburg Vorpommern. Darin heißt es: Es ist sinnvoll, die FFH- Verträglichkeitsvorprüfung bereits vor dem Aufstellungsbeschluss abzuschließen, weil das Ergebnis dieser Prüfung ausschlaggebend für den Fortgang der weiteren Prüfung sein kann.
Das macht allein schon deshalb Sinn, weil  damit vermieden wird, dass die Umweltbehörde  faktisch unter Druck gerät.
Es wird in dem formlosen Schreiben der Umweltbehörde nicht nachvollziehbar deutlich,  auf welchen über die einfache Vermutung hinaus gehende  fachwissenschaftlichen Erkenntnissen  die Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigung beruht. Ebenfalls fehlt der Nachweis,  dass erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Erst das ermöglicht rechtlich den Verzicht auf eine Verträglichkeitsprüfung.

So handelt es sich nach unserer Beobachtung nicht nur um Äsungsflächen sondern auch um ein Rast- und Ruhe Gebiet.  Hier kommt es doch zu erheblichen nachhaltigen Auswirkungen, weil der Mindestabstand von 300 m zum FFH Gebiet nicht eingehalten wird. Da gerade in diesem Bereich keine Hecken vorgesehen sind, ist mit einer erheblichen Scheuchwirkung zu rechnen. Die Annahme im Vorprüfungsschreiben verkennt hier die Situation vor Ort. Die erheblichen Auswirkungen können aktuell auch besichtigt  werden. Wir haben im Februar 2019 die Vögel Rastplätze ca im Abstand von 50-100m von Planungsgebiet beobachtet und Bilder erstellt. Daraus ist zu erkennen, dass das unmittelbar angrenzende FFH Gebiet als Rastplatz genutzt wird und eine Bebauung innerhalb des 300m vorgeschriebenen Abstandsgebietes zu einer Vergrämung und Vertreibung führen wird. Diese erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen aus das FFH Gebiet sind nicht einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen worden. Üblicherweise wird ein Bebauungsplan erst nach Abschluss einer solchen Verträglichkeitsprüfung fertiggestellt.

Wir fordern die notwendige Verträglichkeitsprüfung vor Abschluss der Planung ein.

Weitere Ein-und Ausfahrt für das Baugebiet.
Ein Baugebiet dieser Größe benötigt mehr als zwei  Ein- Ausfahrten, weil sich sonst die zusätzliche Verkehrsbelastung zu stark an den beiden Ein-Ausfahrten bündelt.

Im Baugebiet gibt es neben den zweigeplanten Ein- Ausfahrten A und B auch noch die Not-Ein- Ausfahrt angrenzend zum Seehofer Flur 1. In der im Bebauungsplan vorgelegten  Verkehrsuntersuchung wird diese Not-Ein-Ausfahrt nicht auf ihre Nutzung für eine weitere Öffnung  geprüft. Dies ist eine unzulässige Einschränkung der verkehrlichen Erschließung.

Die Breite der Not-Ein-Ausfahrt lässt zwar eine „normale“ Nutzung nicht zu, aber diese Not-Ein- Ausfahrt könnte mit einschränkenden Fahrbedingungen (z.B. Schrittverkehr) doch als zusätzliche Ein-Ausfahrt geplant werden. Dadurch könnten bis ca 20% der Ein-Ausfahrten aus den anliegenden Grundstücken an dieser Stelle abgewickelt und die zwei andere Ausfahrten entlastet werden. Auch der innerörtliche Verkehrsfluss durch das neue Wohngebiet würde dadurch erheblich entlastet.

Forderung: die Not-Ein-Ausfahrt angrenzend zum Seehofer Flur 1 muss auf die mögliche (evt. auch eingeschränkte) verkehrliche Öffnung geprüft werden.

Bodenversiegelung

Das Fließgefälle des Grundwasserleiters ist in östlicher Richtung zum Schweriner See hin ausgerichtet.  Die Fließrichtung des Schichtwassers wird in Richtung  größerer Soll (Henningshof) vermutet. Das Schichtwasser kann nur spärlich versickern wegen der abdichtenden Bodenbeschaffenheit.
Die enge Bebauung fördert die starke Versiegelung des Bodens und begünstigt einerseits bei Starkregen den Abfluss in Richtung Henninshof mit der Gefahr der Vernässung des Wohngebietes in der unteren und mittleren Höhenlage des Wohngebietes.
Auf der anderen Seite nehmen die Niederschläge klimabedingt insgesamt stark ab. Das bedeutet, es mindert sich auch die versickerbare Wassermenge  insgesamt. Das hat inzwischen zu einem Niedrigwasserstand  des Schweriner Sees geführt. Der See hat  sich nicht mehr durch Regenfälle der Herbst und Winterzeit  erholt.
Die enge Bebauung mit 140 Gebäuden, die starke Versiegelung, die Ableitung des Regenwassers in die Kanalisation werden das Austrocknen des Sees weiter  beschleunigen. Das führt zu einer nicht kompensierbaren weiteren Belastung für den Ortsteil Wickendorf.

Forderung: Für den Naturschutz, die Bewahrung der Ressourcen  für den Tourismus z. B. in Seehof sowie die Naherholungsfunktion sind Schutzmaß- oder Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Es sind gezielt Maßnahmen zu ergreifen, die eine minimale Bodenversiegelung sicherstellen.




Freitag, 23. November 2018


 

...... ab 11. Februar 2019.....

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 97.16 „Wickendorf-West“

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 22.01.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 97.16 „Wickendorf-West“ beschlossen.  Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wickendorf. Auf den Flächen soll Wohnungsbau entstehen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 11.Februar 2019 bis 13.März 2019 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. 

 Während der Auslegungsfrist können Sie Stellung­nahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

 Den Satzungsentwurf und die Gutachten finden Sie auch unter  www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Stellungnahmen online abgeben.

 .......

Ergebnisse der OBR Sitzung von 16. januar 2019

In der Sitzung des OBR wurden alle Punkte der Initative angesprochen. In vielen Fragen konnte aber die Verwaltung keine konkrete Ergebnisse vorlegen oder feste Zusagen abgeben. Allerdings hat die Verwaltung die angesprochenen Punkte auch nicht abgelehnt, sondern eine Prüfung zugesagt. In einem Punkt wurde sogar ein Planungsfehler (bei der Bauhöhe der Häuser) eingeräumt.

Auszüge aus dem Protokoll des OBR vom  16.Januar 2019:

 .....
Beschlussvorlage 01622/2018: Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 97.16 „Wickendorf-West“

Es wird verdeutlicht, dass der Ortsbeirat heute sein Votum zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans abzugeben hat. Bau- und Umweltausschuss haben bereits ein positives Votum abgegeben. Die abschließende Entscheidung trifft der Hauptausschuss. Zielstellung der Verwaltung sei, vor der Sommerpause einen Entschließungsvertrag zu schließen.
In der heutigen Sitzung können keine Angaben zu konkreten Bauausführungen oder technischen Maßgaben gemacht werden. Indes sind die Bürgerinnen und Bürger eingeladen grundsätzliche Fragen zu äußern. Nach einer Auslegung besteht zudem die Möglichkeit im schriftlichen Verfahren Anfragen an die Verwaltung zu stellen. Alle Planungsunterlagen sind Online verfügbar (schwerin.de).
Herr Thiele führt zu den Planungen und Maßnahmen, die zugleich auch von den Diskussionen im Ortsbeirat bedingt wurden, aus. U.a. den Erhalt des Grünstreifens und das Vorkaufsrecht für Anlieger. Ebenso der Verbleib einer Gemeinbedarfsfläche im städtischen Besitz, die ggf. für eine Tagesstätte genutzt werden kann.

Zu ausgewählten Fragen/Diskussionspunkten, u.a. der Bürger-Initiative, wird ausgeführt:

- Die Bauplanung ist für die Einrichtung einer E-Ladestation nicht zuständig. Man werde den Vorschlag an die zuständige Stelle weitergeleiten.
- Die städtische Bauplanung ist für die Errichtung eines Mobilfunkmastes nicht zuständig. Es wird eine Hinwendung zu Mobilfunkbetreibern empfohlen.
- Aussagen zur konkreten Verkehrsplanung während der Bauphase sind verfrüht. Der Sachverhalt wurde bereits mit dem Investor erörtert. Beim Vollzug der Erschließung des Baugebietes erscheint dies regelbar. Bei der jeweils individuellen Bauausführung und daran beteiligter Gewerke kann die Stadt nur Empfehlungen aussprechen.
- Die Heckenpflanzung auf privatem Grund als Form der Ausgleichsmaßnahme wurde mit dem Umwelt-/Naturschutzamt erörtert und wird dort befürwortet. Die Pflanzen werden vom Investor finanziert und gehen in das Privateigentum des jeweiligen Grundstückbesitzers über. Mithin ist die Durchführung der Ausgleichsmaßnahme gesichert.
- Die Verträglichkeitsprüfung (FFH) hat keinen Einfluss auf das Baugebiet. Wenngleich die Initiative im nördlichen Rand eine vertiefte Prüfung für geboten erachtet, so vertritt die Verwaltung eine andere Auffassung. Nach Beteiligung des Umwelt-/Naturschutzamtes sei dort eine Beeinträchtigung ausgeschlossen.
- Die Analyse zu Niederschlagswasser ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Es werden jedoch (insb. für Starkregenereignisse) hinreichende Rückstauflächen eingeplant und die bisher geplanten Flächen erweitert.
- Das vorliegende Schallschutzgutachten weist die Überschreitung der Orientierungswerte aus. Die 16. BimschV regelt indes die konkreten Grenzwerte. Die entsprechenden Analysen sind noch nicht abgeschlossen. 
 Es steht indes zu vermuten, dass an den jeweiligen Einfahrten die Grenzwerte überschritten werden könnten. Sodann wären Ausgleichsmaßnahmen für die Betroffenen erforderlich.
- Die in den Planungsunterlagen benannten Trauf-/Fristhöhen sind fehlerhaft und werden vor der Auslage nach unten korrigiert angepasst.
- Für den NVS besteht in Wickendorf nur am südlichen Ortsteil eine Wendemöglichkeit. Dies kann zu Einschränkungen der Nahverkehrsanbindung führen. Seitens der Bauplanung sind hier keine Möglichkeiten gegeben. Der Ortsbeirat verweist auf die seine letzte Sitzung im Jahr 2018 wo dies auch Gegenstand der Erörterung war.

Ein Gemeindevertreter aus Seehof erfragt den Stand der interkommunalen Zusammenarbeit hinsichtlich einer möglichen KiTa in Wickendorf. Es wird an das zuständige Fachamt verwiesen

.....

Brief an den OBR für die Sitzung am 16. Januar 2019:


Mitglieder  der „Initiative –Rettung der Naturschutzfläche Wickendorf West“


Sehr geehrte Frau Döring                                                                 Schwerin, d. 03.01. 2019
Sehr geehrter Herr Winkler,

Mitglieder der „Initiative –Rettung der Naturschutzfläche Wickendorf West“ möchten folgende Punkte und Forderungen in die Sitzung des OBR zur Bauplanung  Wickendorf West einbringen:

1.      Verbesserter Schallschutz an den Ein-/Ausfahrten:
nach Durchsicht des Lärmgutachtens (Zusammenfassung des Schallpegelgutachtens Tab 8, S. 24) sehen wir noch Änderungsbedarf, der sich aus den Lärm-Gutachten selbst ableitet. Die Lärmbelastung der Grundstücke, die in der Nähe der Ein-Ausfahrten des Baugebietes liegen, übersteigt nach der Bebauung deutlich die Grenzwerte für Wohngebiete am Tage und in der Nacht. Es betrifft die Häuser Seehoferstr. 01, 10, 10a, 11 , 42,43. 

Aus der Zusammenfassung des Schallpegelgutachtens (S 24 ff) wird deutlich, dass dabei die Grundstücke an den jeweiligen Einfahrten besonders betroffen sind. Bei Haus 10, 10a  und 11 kommt auf die hohe bestehende Lärmbelastung am Tag und der Nacht noch 2db drauf. Bei Haus 1 steigt Belastung um 8 db an und liegt damit auch über den Grenzwerten.


Forderungen des OBR:
·         Der OBR fordert einen verbesserten Schallschutz für die besonders betroffenen Grundstücke/Häuser Seehoferstr. 01, 10, 10a, 11, 42,43. 

2.      Schutz vor Überschwemmung bei Starkregen:
Aus dem vorgelegten Umweltgutachten ergibt sich deutlich, dass es zusätzliche Probleme mit dem Oberflächenwasser in der Senke zum Henningshof geben kann, da es nicht abgeleitet werden wird und da es auch wegen der Tonschicht kaum versickern kann. (S.26)Auf die Problematik der Bebauung des Feuchtgebietes ist von Seiten der Initiative von Anfang an hingewiesen worden. Durch die zu erwartende hohe Flächenversiegelung im Wohngebiet  kann es bei Starkregen, der aus Sicht von Klimaexperten in Zukunft häufig zu erwarten ist, zu Problemen für die Hausbesitzer in der Senke kommen. Das Wasser wird sich dort sammeln, nachdem der Teich nicht mehr alles fassen kann.
Die Klimadaten auf die sich das Amt bezieht sind über 10 Jahre alt. Es sollten aktuelle Zahlen benutzt werden. Im Interesse der zukünftigen Bauherren und um die finanziellen Risiken der Stadt für die Zukunft abschätzen zu können sollten Risikoberechnungen gefordert werden.


Forderung des OBR:
·         Vorlage einer Berechnung, wie hoch das Wasser in der Senke bei Starkregen steigen kann.


 
3.      Fehlende Verträglichkeitsprüfung des Baugebietes zum FFH Gebiet DE 2235-402
Im Umweltgutachten wird auf eine notwendige Verträglichkeitsprüfung zu dem FFH Gebiet DE 2235-402 hingewiesen (direkt angrenzend nördlich zu Seehof). Üblicherweise wird ein Bebauungsplan erst nach Abschluss einer solchen Verträglichkeitsprüfung fertiggestellt.

Forderung des OBR:
·         Der Ortsbeirat  fordert eine abgeschlossenen Verträglichkeitsprüfung des Baugebietes zum FFH Gebiet DE 2235-402 vor Auslegung.

4.      Anlage von Hecken auf privatem Grund als Ausgleichsmaßnahme:
In die Berechnung für Ausgleichsmaßnahmen wird im Umweltbericht als Beitrag der Grundstückseigentümer auf die Anlagen von 10 m Hecken in Zweier – Reihung hingewiesen. (S.67) In der vorherigen Baumaßnahme in Wickendorf wurde eine ähnliche Ausgleichsmaßnahme vorgeschrieben. Diese Maßnahmen wurden aber dort nicht oder nur bruchstückhaft durchgeführt. Vor allem auch, weil der Bodenverbrauch der Anpflanzung vollständig zu Lasten der Grundstückseigentümer ging.

Forderung des OBR:
·         Der Ortsbeirat fordert, dass die beabsichtigte Heckenpflanzung nicht auf den Grundstücken der Bauherren erfolgen soll. Dafür muss eine andere Ausgleichsmaßnahme entwickelt werden.

5.      Verkehrsführung während der Bauphase:
In allen Gesprächen wurde zugesichert, dass der LKW Verkehr während der Bauphase nicht von Schwerin kommend durch den Ort und dann über die Zufahrt Haus 10, 10a  und 11 geführt wird, sondern dass die Verkehrsführung vom Ortsrand her erfolgt. In den Unterlagen zur Bauplanung findet sich davon aber nichts.

Forderung des OBR:
·         Der Ortsbeirat fordert eine verbindliche schriftliche Zusage, dass  der LKW Verkehr während der Bauphase nicht durch die Ortsmitte geleitet wird sondern dass die Verkehrsführung vom Ortsrand her  erfolgt.

6.      Bessere Handy-Netzanbindung
Wickendorf ist in weiten Teilen ein Funkloch. Auch wenn die Handy-Anbindung von privaten Anbietern organisiert wird, so sollte die Stadt im Rahmen eines neuen großen Baugebietes diesen Missstand ansprechen und für Abhilfe sorgen.

Bitte des OBR:
·         Wir bitten die Stadt Schwerin in Gesprächen mit den Netzanbietern einzutreten, um die Handy-Netz Anbindung im Rahmen der Bauplanung für die vorhandenen und zukünftigen Bewohner zu verbessert.




7.      Einrichtung einer E-Ladestation für E Autos in Wickendorf
Obwohl die Bauplanung im „Grünen“ für Schwerin eine schwere Umweltsünde ist, und zusätzlichen Verkehr erzeugen wird, sollte die Umstellung auf umweltverträglichere E-Mobilität wenigstens mitgedacht werden. In den nächsten Jahren soll die Umstellung auf
E-Mobilität zügig erfolgen. Dies ist aber nur möglich, wenn dafür auch die notwendigen Ladestationen eingerichtet werden. Im Rahmen der Planung eines neuen Baugebietes ist dafür der Beste Zeitpunkt. Leider finden sich solche zukunftsweisenden Überlegungen nicht in den Planunterlagen.

Bitte des OBR
·         Wir bitten die Stadt Schwerin in Gesprächen mit den Energieunternehmen einzutreten, damit  in Wickendorf eine E-Ladestation für E Autos mit geplant und eingerichtet werden kann.



Haiko Nieland,  Dörte Nieland,  Tina Stalgies,  Christoph Stalgies, Ursula Köppl,  Bernd Köppl,  Monika Baarß, Elke Seifert, Holger Seifert,…

Mitglieder  der „Initiative –Rettung der Naturschutzfläche Wickendorf West“
E mail: wickendorf west <wickendorf-west-naturschutz@freenet.de>


2018/2019 Beschlussvorlage Bebauung Wickendorf West

Der Entwurfs des Bebauungsplans „Wickendorf-West" mit allen Unterlagen geht in die Gremien. Der Bebauungsplan ist die Grundlage der "Bürgerbeteiligung" 

Unter dem LINK :


können alle Unterlagen eingesehen werden

Nach Auskunft des OBR wird es voraussichtlich am 16. Januar eine Sondersitzung des OBR in Wickendorf geben. Herr Thiele hat sein kommen zugesagt.

Dezember 2019      ANTWORTEN AUF DIE EINWENDUNGEN DER BÜRGER LIEGEN NUN VOR..... hier der LINK:  https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?_...