Donnerstag, 18. Juli 2019

Dezember 2019
  
 ANTWORTEN AUF DIE EINWENDUNGEN DER BÜRGER LIEGEN NUN VOR.....

hier der LINK: 

https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?__kvonr=7071

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Ortsbegehung mit Fraktion: DIE GRÜNEN in der Stadtverordenetenversammlung:
Andt Müller,  Cornelia Nagel (Grüne)       Ursula Köppl,  Kerstin Michaels, Bernd Köppl (BI)


SVZ 15.August 2019

Nach Starkregen in Schwerin am 12. Juli 2019:

Beim Starkregen in Schwerin am 12. Juli 2019 sind in kurzer Zeit in der Innenstadt 28,4 L/m2 runtergekommen. Dieser Starkregen hat zu Überschwemmungen und zu erheblichen Schäden geführt. Wir bezweifeln, dass solche extremen aber periodenhaft auftretenden Regenfälle bisher ausreichend in der Planung für das Baugebiet berücksichtigt wurden.

https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/Unwetter-in-MV-Ueberflutete-Strassen-und-Tunnel-Starkregen-in-Schwerin-id24684657.html


Ist die Bauplanung in Wickendorf für solchen Starkregen ausgelegt?

Wir forden die Politik und die Planungsbehörden auf, diesen Planungsfehler  zu korrigieren und haben einen entsprechenden Brief verfasst:

Erneute Bohrungen in Wickendorf – West


Sehr geehrte Damen und Herren,
In den letzten Tagen konnten  wieder Aktivitäten auf dem Acker in Wickendorf West beobachtet werden. Es fanden Vermessungen statt und einige Bohrungen, diesmal mit dickeren Bohrern. Wir schlossen daraus, dass es um mehr geht als nur um die Feststellung der Bodenbeschaffenheit.

Bisher wissen wir:
Zur Bodenbeschaffenheit wurde im Bebauungsplanentwurf auf  lokale Baugrundschwächen hingewiesen und jedem Bauherrn wird empfohlen, ein Baugrundgutachten anfertigen zu lassen. Zum Teil wird die Schichtstärke von weichem und weichbreiigem Boden mit 2,00 bis 3,00 m angegeben. Das macht das Bauen teurer.
Sollte es notwendig werden, diese Böden abzutragen um einen bebaubaren Untergrund herzustellen, müssen diese Böden zum Teil, da sie kontaminiert sind  fachgerecht gelagert und als Sondermüll entsorg werden. Diese Kosten kommen ebenfalls auf die Bauherren zu.
Nach unserer Ortskenntnis handelt sich um eine große Fläche östlich um das Soll Henningshof.
Diese Tatsachen bergen für eine bisher nicht benannte Zahl von zukünftigen Bauherren hohe finanzielle Risiken.

Was neu ist:
Die neuen Bohrungen sollen wohl dazu dienen, einen geeigneten Ort für die Versickerung des Regenwassers zu finden. Die Festlegung im Bebauungsplan scheint nicht den realisierbaren Stand darzustellen.
Wir haben vier Bohrlöcher gezählt. Das erste, das am Ort des geplanten Versickerungsbeckens liegt, hat augenscheinlich zu keinem Erfolg geführt. Wir nehmen an, dass die Tonschicht einfach zu dick ist, als dass sich an dieser Stelle  im ökonomisch tragbaren Rahmen ein solches Becken errichten ließe. Drei weitere  Bohrungen in höheren Lagen (geschätzte 4m – 6m über dem Tiefpunkt der Senke) weisen augenscheinlich nach Lehm  und sehr viel grauem Ton zum Teil sandigen Boden, in zwei Fällen auch Kies auf. Diese Schicht scheint allerdings nicht sehr dick zu sein. Es bleiben weitere Untersuchungen abzuwarten, ob es eine geeignete Stelle zur Versickerung geben wird.

Was wir gern wüssten:

Welche Auswirkungen hat es für die Bebauung und für einzelnen Bauherren, dass die Lage des Versickerungsbrunnens möglicherweise nicht in der Senke sondern erst in 4 – 6 m darüber möglich ist.
Wir hatten im Juli 2019 in Schwerin einen Starkregen mit 28,7 l/qm.  Die Überschwemmungen rund um den Pfaffenteich und darüber hinaus sind stadtbekannt.
In der Vergangenheit  haben wir kritisiert, dass der Bebauungsplan sich auf veraltete Klimadaten bezieht. Bis heute haben wir auf diese Einwendungen keine Antworten bekommen. Warum weigert sich die Stadt, eine aktualisierte Datenlage der letzten fünf Jahre z.B. zum Ausgangspunkt der Bewertungen zu nehmen? Müssen wir nun befürchten, dass mit der beabsichtigten Bebauung ein neues Problemgebiet geschaffen wird? Angesichts der Fragen bei der Versickerung des  Oberflächenwassers bei gleichzeitiger weiträumiger Flächenversiegelung durch die Bebauung wünschen wir uns von der Bauverwaltung klare Risikoabschätzungen für die zukünftigen Bewohner unseres Ortsteils und für die Stadt Schwerin.
Wer übernimmt  mit der Entscheidung für dieses Baugebiet die Verantwortung für die unkalkulierbaren finanziellen Risiken der Bauherren in der Bauphase und die in der Zukunft möglichen finanziellen  Belastungen durch  klimabedingten Starkregen für die Bewohner und die Stadt Schwerin?

Ursula und Bernd Köppl




Samstag, 1. Juni 2019

SVZ 20. Juni 2019



 

Ein erneuter Versuch nach der Europa- und Kommunalwahl unser Anliegen der neuen Stadtverordnetenversammlung  Schwerin vorzutragen:


Brief an die Fraktione nach der Wahl v. 31. Mai 2019


Initiative – Bewahrung der Natur in Wickendorf West
19055 Schwerin               Seehofer Str. 10
e-mail: wickendorf-west-naturschutz@freenet.de
Blog:
     https://wickendorfwestnaturschutz.blogspot.de/

An alle Fraktionen in der neuen Stadtverordnetenversammlung Schwerin:

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Europa- und Kommunalwahl ist eine heftige Debatte um  eine bessere Umwelt-, Klima- und  Naturschutzpolitik entbrannt. Alle Parteien wollen auf diesen Politikfeldern den Forderungen der Bevölkerung, die sich in den Wahlergebnissen niedergeschlagen haben, entschlossener nachkommen.

In Schwerin gibt es dazu eine sehr gute Möglichkeit, diese Umweltpolitik jetzt NEU zu denken und konkret umzusetzen, weil die die Bauplanung eines neuen Baugebietes mitten in einem schützenswerten naturnahen Gebiet in Wickendorf West noch korrigierbar ist.

Die Planung der Bebauung auf der Naturbrache in Wickendorf West mit der starken Beeinträchtigung zweier ausgewiesener Biotope sowie des anliegenden FFH-Gebietes  ist eine schwere ökologische Sünde und Angesichts der gerade im Augenblick stark diskutierten Verluste an naturnahen Räumen mit starkem Rückgang der Artenvielfalt völlig unverständlich. Es hätte andere Alternativen gegeben, die wesentlich geringere Eingriffe in die Natur mit sich gebracht hätten und die auch aus fachlicher,  städteplanerischer Sicht sinnvoller wären.  Diese notwendige Abwägung hat bisher nicht stattgefunden.

Die Bauplanung in Wickendorf wurde nahezu gegen die örtlichen Anwohner durchgeboxt und von ursprünglich 40 Grundstücken auf 145 Grundstücken erweitert. Die Bewohner von Wickendorf haben in den zurückliegenden Jahren schon eine große bauliche Veränderung der Ortschaft von zusätzlich ca. 150 Häusern erfahren und geduldig hingenommen. Mit der Planung eines weiteren großen Baugebietes verbinden  wir die endgültige Zerstörung des dörflichen Charakters des Ortsteils und den Verlust unseres heimatlichen Umfeldes.

Jetzt gibt es neue Mehrheiten im Stadtparlament – jetzt kann noch NEU nachgedacht werden, ob dieser Schritt wirklich notwendig ist oder ob es Alternativen gibt.

Bisher sind noch nicht einmal die Einwendungen der Bürger im Rahmen der Bauplanung beantwortet worden.

Wir sehen uns daher mit diesem Verfahren erheblich in unseren Rechten verletzt, weil gegenüber den Bürgern noch keine Antworten auf ihre Einwendungen vorliegen:

  • Es gibt keine Stellungnahme zu den Überschreitungen der Lärmgrenzwerte der Grundtücke  Seehoferstr. 01, 10, 10a, 11, 42, 43, wie sie im Schallpegelgutachten S. 24 ff festgestellt werden. Und es liegen keine rechtlich verbindlichen Aussagen dazu vor, wie diese Überschreitungen vermieden werden sollen.

  • Es gibt keine Stellungnahme zur fehlenden  ordnungsgemäßen FFH-Vorprüfung. Die  internationale Bindung des Schutzstatus eines FFH- Gebietes bedeutet einen sehr hohen Anspruch an das Prüfverfahren sowohl in rechtlicher als auch in sachlicher Hinsicht. Dieser hohe Anspruch wurde in  diesem Fall empfindlich verletzt. Das ist besonders auch deshalb bedenklich, weil möglicherweise die geplante Straßenführung davon betroffen ist, die nun vorab genehmigt werden soll.

  • Es gibt keine Stellungnahme zu den umstrittenen Traufhöhen der Bebauung. Die beabsichtigte Bebauung steht nicht in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Festlegungen auf eine ortsübliche Bebauung. Insbesondere nicht die zweistöckigen Häuser mit Flachdach.

Stattdessen will die Verwaltung  - ohne Berücksichtigung der neuen Mehrheiten in der Stadtverordnetenversammlung - Fakten schaffen.

Es ist offenkundig, dass verwaltungsintern eine Beschlussvorlage über die Abwägung der Stellungnahmen vorbereitet wird, mit der alle Einwendungen „weggewogen“ werden. Es soll dann (noch im Mai/Juni) ein Erschließungsvertrag abgeschlossen, der wirksam wird, sobald Baugenehmigungen für die Erschließungsanlagen vorliegen. Diese werden dann kurzfristig nach § 33 BauGB erteilt.

Wir bitten Sie, dieses Verwaltungsvorgehen nicht zu unterstützen und die ökologisch unverantwortliche Bauplanung in Wickendorf West neu zu diskutieren.

Viele Grüße

Kerstin Michaels    Haiko Nieland      Ursula Köppl       Lutz Michaelis
Im Namen der   „Initiative –Bewahrung der Natur in  Wickendorf West“

Mittwoch, 1. Mai 2019




09. Mai 

Der Ausschuss für Umwelt, Gefahrenabwehr und Ordnung empfiehlt nachstehenden Antrag:


Der Hauptausschuss beschließt den Abschluss des Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 97.16 „Wickendorf West“ zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und der Walter Wiese Grundstücks- und Erschließungs GmbH Schwerin.
Der Hauptausschuss stimmt der Übernahme der öffentlichen Flächen im Bebauungsplanes im Umfang von ca. 74.500 m² wird zu. Der Hauptausschuss stimmt der Übernahme und Einrichtung einer Ökokontomaßnahme auf dem städtischen Grundstück, einer ehemaligen Ackerfläche in Groß Medewege, zu.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 2
Enthaltung: 1

 08. Mai

Der Ortsbeirat lehnt den Erschließungsantrag ab!!

Der OBR hat am 08. Mai 2019 mit zwei Nein-Stimmen (UB, Grüne), zwei Enthaltungen (SPD, Linke) und einer Ja-Stimme (CDU) dem Erschließungsantrag nicht zugestimmt.




07. Mai

An die Mitglieder des OBR....zur Vorlage des Erschließungsvertrages

Wir fassen unsere Bedenken hier nochmal zusammen:

Grundsätzlich sehen wir nach wie vor die Bebauung auf der Naturbrache in Wickendorf West mit der starken Beeinträchtigung des anliegenden FFH-Gebietes  als schwere ökologische Sünde und Angesichts der gerade im Augenblick stark diskutierten Verluste an naturnahen Räumen mit starkem Rückgang der Artenvielfalt als völlig unverständlich an. Es hätte andere Alternativen gegeben, die wesentlich geringere Eingriffe in die Natur mit sich gebracht hätte. Diese notwendige Abwägung hat nicht stattgefunden.

Es ist offenkundig, dass gemeindeintern eine Beschlussvorlage über die Abwägung der Stellungnahmen vorbereitet wird, mit der alle Einwendungen „weggewogen“ werden. Es soll dann (noch im Mai) ein Erschließungsvertrag abgeschlossen, der wirksam wird, sobald Baugenehmigungen für die Erschließungsanlagen vorliegen. Diese werden dann kurzfristig nach § 33 BauGB erteilt.

Eine Baugenehmigung nach  § 33 BauGB ist nur dann zulässig, wenn die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 2 – 5 BauGB durchgeführt worden ist und „anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht“.

Hiervon geht die Verwaltung offensichtlich jetzt schon aus, und wird, sobald sie die positive Beschlüsse im Bau-, Umwelt- und Hauptausschuss erhalten hat, eine Baugenehmigung für die Erschließungsanlagen erteilen.

Wir sehen uns mit diesem Verfahren erheblich in unseren Rechten verletzt, weil gegenüber den Bürgern noch keine Antworten auf ihre Einwendungen vorliegen:
·         Es gibt keine Stellungnahme zu den Überschreitungen der Lärmgrenzwerte der Grundtücke  Seehoferstr. 01, 10, 10a, 11, 42, 43, wie sie im Schallpegelgutachten S. 24 ff festgestellt werden. Und es liegen keine rechtlich verbindlichen Aussagen dazu vor, wie diese Überschreitungen vermieden werden sollen.

·         Es gibt keine Stellungnahme zur fehlenden  ordnungsgemäßen FFH-Vorprüfung. Die  internationale Bindung des Schutzstatus eines FFH- Gebietes bedeutet einen sehr hohen Anspruch an das Prüfverfahren sowohl in rechtlicher als auch in sachlicher Hinsicht. Dieser hohe Anspruch wurde in  diesem Fall empfindlich verletzt. Das ist besonders auch deshalb bedenklich, weil möglicherweise die geplante Straßenführung davon betroffen ist, die nun vorab genehmigt werden soll.

·         Es gibt keine Stellungnahme zu den umstrittenen Traufhöhen der Bebauung. Die beabsichtigte Bebauung steht nicht in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Festlegungen auf eine ortsübliche Bebauung. Insbesondere nicht die zweistöckigen Häuser mit Flachdach.

In allen bisherigen Gesprächen und Verhandlungen mit der Verwaltung wurde immer versichert, dass die Rechte der Bürger im Rahmen der Einwendungen beachtet und ihre Argumente gehört werden. Das jetzt beabsichtigte Verfahren ist ein klarer Bruch dieses Versprechens und lässt uns kaum eine andere Wahl als die gerichtliche Auseinandersetzung.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula und Bernd Köppl


„Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages (Erschließungsvertrag) zum Bebauungsplan Nr.97.16 "Wickendorf West"

 im Link: 02.Mai: Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Verkehr, Anlage zu Top 4.2 

In Anlage 3: Zeitplan der Baumaßnahme

https://bis.schwerin.de/to0040.asp?__ksinr=6888
 

Die Beschlussfassung soll noch vor dem endgültigen Beschluss der Stadt in der neuen Legislaturperiode erfolgen. Bisher wurden die Einwendungen der Bürger noch nicht beantwortet.
Dem OBR liegt diese Beschlussempfehlung auch für den 08. Mai vor.

Dezember 2019      ANTWORTEN AUF DIE EINWENDUNGEN DER BÜRGER LIEGEN NUN VOR..... hier der LINK:  https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?_...