Samstag, 19. August 2017

Freitag, 18. August 2017

Wichtigsten Ergebnissen der Verhandlung mit Verwaltung und Investor

Es war eine kontroverse Verhandlung mit sehr geringen Kompromissen in den Hauptpunkten.



  • Es gab keine Einigung bei der Obergrenze von 80 WEs, wie sie der OBR einstimmig gefordert hat. Die Verwaltung wird eine Obergrenze von 160 WEs in den Hauptausschuss einbringen. Dies ist im Kern die Forderung des Investors.
    Argument der Verwaltung und des Investors: Eine Obergrenze von 80 WEs würde die Grundstücke vergrößern und damit verteuern und evt. das ganze Bauvorhaben kippen. Damit wird die Kernforderung des OBR abgelehnt

  •  Den Alteigentümern der Seehoferstr.  3 bis 20 wird ein Angebot der Stadt zum Kauf der angrenzenden Grundstücke als „Bauerwartungsland“ zum Preis von 16, 10 €/m2. (bei ca. 600m2 = ca 10.000€) unterbreitet. Diese haben dann einen Monat Zeit für die Erklärung der Kaufabsicht. Eine Verpflichtung zur Bebauung ist damit nicht verbunden.
    Wir wissen noch nicht, ob auf den Kaufpreis noch die „Erschließungskosten“ des Baugeländes in bisher unbekannter Höhe hinzukommen. Der Investor geht bei einer vollständigen Erschließung von einem Preis von ca 110-120€/m2 aus.

  • Eine nachträgliche Notwendigkeit für die Umweltprüfung zum FNP vor dem Aufstellungsbeschluss oder eine Rücküberweisung des Antrags  in die Fachausschüsse sieht die Verwaltung nicht.
    Diese Forderung werden wir aber aufrechterhalten, weil wir damit eine naturschutzrechtliche Vorprüfung erreichen können.

  • Auf die bewohnten Grundstücke der Seehoferstr. werden keine Erschließungskosten umgelegt.

Alle weiteren Themen aus der Vorlage der Initiative wurden durchgesprochen, sind aber eher im späteren Verfahren von Interesse. Zusagen bei der von der Initiative vorgeschlagenen alternativen Verkehrsführung gab es nicht.


Die Initiative wird die Forderung nach einer Obergrenze von 80 WEs nicht aufgeben und versuchen, dafür eine politische Mehrheit zu überzeugen.


 

Donnerstag, 17. August 2017

Brief an die Fraktionen der Stadt Schwerin


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ortsbeirat Wickendorf hatte die Vorlage des Hauptausschuss Nr.97.16 „Wickendorf West“ abgelehnt, da es sich um eine erheblicher Erweiterung des Geltungsbereichs der ursprünglichen Vorlage handelte:

  • Durch die Ausweitung der Fläche von 4 auf 24 ha ist eine wesentliche, den Charakter des bisherigen Ortsbildes erheblich überformende Bebauung geplant. Die vorhandene Eigenart der näheren Umgebung wird zerstört.
    Es hätte daher aus Sicht der Initiative und des OBR eines neuen Antrages bedurft. Der Aufstellungsbeschluss 2016 wurde mit 40 Häusern beziffert und ihm wurde auch z.T. nur wegen dieser geringen Dimension zugestimmt.
  • Richtig ist, dass laut ISEK 100 neue Wohneinheiten möglich sind, richtig ist aber auch, dass nach Aussagen des OB bis zu 150 WE gebaut werden sollen und dass in einem „unverbindlichen“ Planentwurf der Verwaltung von 180 Häusern ausgegangen wird. Antrag und Ziel stimmen also nicht überein.
  • Der Antrag, der dem HA vorlag spricht von einer aufgelockerten Bebauung. Dem widerspricht der Planentwurf der Verwaltung mit 150 bis 180 Häusern, wie er dem HA vorlag.
    Zugleich lehnt die Verwaltung eine Deckelung im Rahmen eines Vertrages mit dem Investor ab. Sie verzichtet damit bewusst auf das einzige rechtlich bindende und mögliche Instrument, das Ziel der Stadt - diese aufgelockerte Bebauung – durchzusetzen.
  • Vorhandener Freiraum bleibt entgegen der Aussage in der Vorlagen nicht erhalten, wenn die große Sukzessionsfläche beispielsweise platt gemacht und erschlossen wird, statt diese als Ausgleichsfläche zu gestalten.
  • Als Alternative zur Bebauung wird dargestellt, dass die Flächen sonst brach lägen. Tatsächlich sind die Flächen zum überwiegenden Teil landwirtschaftlich genutzt z.T. im Biologischen Landbau, darin eingeschlossen sind zwei Biotope, eine alte Feldhecke, ein Nassgebiet , das Kleine Moor und die Sukzessionsfläche sowie gärtnerisch genutzte Pachtflächen.
    Eine tatsächliche Alternativenprüfung wäre, andere, vorzugsweise bereits versiegelte Flächen zu prüfen.
  • Diese beabsichtigte Bebauung stärkt den Wohnstandort Schwerin allenfalls kurzfristig. Gänzlich fehlende soziale Infrastruktur Schulen, Kita, Einkäufe, Ärzte, Freizeit- Sport etc. produziert eine weitere Schlafstadt, familienfreundlich ist diese Absicht weder von der Angebots- noch von der Kostenseite her. Es hat in der Vergangenheit aufgrund der mangelhaften sozialen Infrastruktur bereits Abwanderungen gegeben.

Grundlage für den Aufstellungsbeschluss ist die 13 Änderung des FNP. Diese Veränderung des FNP 2012 erfolgte nach den Grundsätzen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauG, das für den Innenbereich gem. § 34 BauG angewandt werden darf. Wickendorf befindet sich aber im Außenbereich (§ 35 BauG). Für den Außenbereich sind rechtlich zwingend folgende Verfahren nach BauG vorgeschrieben:

Umweltprüfung, Scoping, frühzeitige Beteiligung, Beteiligung, Abwägung, Entwurf und ggf. Anpassung des Umweltberichts und schlussendlich Erstellung eines genehmigungsfähigen Bauleitplans inkl. Umweltbericht

Durch diese- nach unserem Kenntnisstand- rechtsfehlerhafte Veränderung des FNP (Herausnahme der Flächen zwischen Medewege und Carlshöhe ) im Jahr 2013 wurde der Handlungsspielraum für die Planung auf Wickendorf verengt. Statt einer ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Fläche, wie wir sie beispielsweise zwischen Medewege und Carlshöhe finden, wurde mit Wickendorf West eine Mischfläche mit sehr stark naturbelassenen Gebieten einschließlich der Biotope sowie ökologisch bewirtschafteter Ackerfläche ausgewählt.

Diese Auswahl an der äußersten Stadtgrenze belastet nicht nur die Natur sondern auch die Einwohner mehr als eine Flächenauswahl zwischen Medewege und Carlshöhe es getan hätte. Auch die Erschließung und Bebauung wäre dort einfacher. Die Belastung der Anwohner durch den zusätzlichen Verkehr wäre geringer, die Stadt mit ihrer Infrastruktur wäre auch für Einwohner ohne PKW einfacher zu erreichen.

Möglicherweise wäre das Parlament 2012 zu einem anderen Abwägungsergebnis bei der 13.Änderung des FNP gekommen, wenn ein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt worden wäre.
In der Anlage finden Sie ein Papier der Initiative, das für die Vorbereitung des gemeinsamen Gesprächs mit OBR, Verwaltung und Investor am 17.8. 2017 erarbeitet wurde.

Im Auftrag der Initiative-Bewahrung der Natur in Wickendorf West
Kerstin Michaels, Haiko Nieland, Ursula Köppl & Lutz Michaelis

Termin mit der Verwaltung und dem Investor

Auf Beschluss des Hauptausschusses wird die Initiative wird am 17. August mit dem OBR die Verhandlungen mit der Verwaltung und dem Investor über die Umsetzung der Beschlüsse des OBR führen. Über die Ergebnisse werden wir berichten. 

Dezember 2019      ANTWORTEN AUF DIE EINWENDUNGEN DER BÜRGER LIEGEN NUN VOR..... hier der LINK:  https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?_...