Samstag, 1. Juni 2019

SVZ 20. Juni 2019



 

Ein erneuter Versuch nach der Europa- und Kommunalwahl unser Anliegen der neuen Stadtverordnetenversammlung  Schwerin vorzutragen:


Brief an die Fraktione nach der Wahl v. 31. Mai 2019


Initiative – Bewahrung der Natur in Wickendorf West
19055 Schwerin               Seehofer Str. 10
e-mail: wickendorf-west-naturschutz@freenet.de
Blog:
     https://wickendorfwestnaturschutz.blogspot.de/

An alle Fraktionen in der neuen Stadtverordnetenversammlung Schwerin:

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Europa- und Kommunalwahl ist eine heftige Debatte um  eine bessere Umwelt-, Klima- und  Naturschutzpolitik entbrannt. Alle Parteien wollen auf diesen Politikfeldern den Forderungen der Bevölkerung, die sich in den Wahlergebnissen niedergeschlagen haben, entschlossener nachkommen.

In Schwerin gibt es dazu eine sehr gute Möglichkeit, diese Umweltpolitik jetzt NEU zu denken und konkret umzusetzen, weil die die Bauplanung eines neuen Baugebietes mitten in einem schützenswerten naturnahen Gebiet in Wickendorf West noch korrigierbar ist.

Die Planung der Bebauung auf der Naturbrache in Wickendorf West mit der starken Beeinträchtigung zweier ausgewiesener Biotope sowie des anliegenden FFH-Gebietes  ist eine schwere ökologische Sünde und Angesichts der gerade im Augenblick stark diskutierten Verluste an naturnahen Räumen mit starkem Rückgang der Artenvielfalt völlig unverständlich. Es hätte andere Alternativen gegeben, die wesentlich geringere Eingriffe in die Natur mit sich gebracht hätten und die auch aus fachlicher,  städteplanerischer Sicht sinnvoller wären.  Diese notwendige Abwägung hat bisher nicht stattgefunden.

Die Bauplanung in Wickendorf wurde nahezu gegen die örtlichen Anwohner durchgeboxt und von ursprünglich 40 Grundstücken auf 145 Grundstücken erweitert. Die Bewohner von Wickendorf haben in den zurückliegenden Jahren schon eine große bauliche Veränderung der Ortschaft von zusätzlich ca. 150 Häusern erfahren und geduldig hingenommen. Mit der Planung eines weiteren großen Baugebietes verbinden  wir die endgültige Zerstörung des dörflichen Charakters des Ortsteils und den Verlust unseres heimatlichen Umfeldes.

Jetzt gibt es neue Mehrheiten im Stadtparlament – jetzt kann noch NEU nachgedacht werden, ob dieser Schritt wirklich notwendig ist oder ob es Alternativen gibt.

Bisher sind noch nicht einmal die Einwendungen der Bürger im Rahmen der Bauplanung beantwortet worden.

Wir sehen uns daher mit diesem Verfahren erheblich in unseren Rechten verletzt, weil gegenüber den Bürgern noch keine Antworten auf ihre Einwendungen vorliegen:

  • Es gibt keine Stellungnahme zu den Überschreitungen der Lärmgrenzwerte der Grundtücke  Seehoferstr. 01, 10, 10a, 11, 42, 43, wie sie im Schallpegelgutachten S. 24 ff festgestellt werden. Und es liegen keine rechtlich verbindlichen Aussagen dazu vor, wie diese Überschreitungen vermieden werden sollen.

  • Es gibt keine Stellungnahme zur fehlenden  ordnungsgemäßen FFH-Vorprüfung. Die  internationale Bindung des Schutzstatus eines FFH- Gebietes bedeutet einen sehr hohen Anspruch an das Prüfverfahren sowohl in rechtlicher als auch in sachlicher Hinsicht. Dieser hohe Anspruch wurde in  diesem Fall empfindlich verletzt. Das ist besonders auch deshalb bedenklich, weil möglicherweise die geplante Straßenführung davon betroffen ist, die nun vorab genehmigt werden soll.

  • Es gibt keine Stellungnahme zu den umstrittenen Traufhöhen der Bebauung. Die beabsichtigte Bebauung steht nicht in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Festlegungen auf eine ortsübliche Bebauung. Insbesondere nicht die zweistöckigen Häuser mit Flachdach.

Stattdessen will die Verwaltung  - ohne Berücksichtigung der neuen Mehrheiten in der Stadtverordnetenversammlung - Fakten schaffen.

Es ist offenkundig, dass verwaltungsintern eine Beschlussvorlage über die Abwägung der Stellungnahmen vorbereitet wird, mit der alle Einwendungen „weggewogen“ werden. Es soll dann (noch im Mai/Juni) ein Erschließungsvertrag abgeschlossen, der wirksam wird, sobald Baugenehmigungen für die Erschließungsanlagen vorliegen. Diese werden dann kurzfristig nach § 33 BauGB erteilt.

Wir bitten Sie, dieses Verwaltungsvorgehen nicht zu unterstützen und die ökologisch unverantwortliche Bauplanung in Wickendorf West neu zu diskutieren.

Viele Grüße

Kerstin Michaels    Haiko Nieland      Ursula Köppl       Lutz Michaelis
Im Namen der   „Initiative –Bewahrung der Natur in  Wickendorf West“

Dezember 2019      ANTWORTEN AUF DIE EINWENDUNGEN DER BÜRGER LIEGEN NUN VOR..... hier der LINK:  https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?_...