SVZ 20. Juni 2019
Ein erneuter Versuch nach der Europa- und Kommunalwahl unser Anliegen der neuen Stadtverordnetenversammlung Schwerin vorzutragen:
Brief an die Fraktione nach der Wahl v. 31. Mai 2019
Initiative – Bewahrung der Natur in
Wickendorf West
19055 Schwerin Seehofer Str. 10
e-mail: wickendorf-west-naturschutz@freenet.de
Blog: https://wickendorfwestnaturschutz.blogspot.de/
e-mail: wickendorf-west-naturschutz@freenet.de
Blog: https://wickendorfwestnaturschutz.blogspot.de/
An alle
Fraktionen in der neuen Stadtverordnetenversammlung Schwerin:
Sehr
geehrte Damen und Herren,
nach der
Europa- und Kommunalwahl ist eine heftige Debatte um eine bessere Umwelt-, Klima- und Naturschutzpolitik entbrannt. Alle Parteien
wollen auf diesen Politikfeldern den Forderungen der Bevölkerung, die sich in
den Wahlergebnissen niedergeschlagen haben, entschlossener nachkommen.
In
Schwerin gibt es dazu eine sehr gute Möglichkeit, diese Umweltpolitik jetzt NEU
zu denken und konkret umzusetzen, weil die die Bauplanung eines neuen
Baugebietes mitten in einem schützenswerten naturnahen Gebiet in Wickendorf
West noch korrigierbar ist.
Die Planung
der Bebauung auf der Naturbrache in Wickendorf West mit der starken
Beeinträchtigung zweier ausgewiesener Biotope sowie des anliegenden
FFH-Gebietes ist eine schwere
ökologische Sünde und Angesichts der gerade im Augenblick stark diskutierten
Verluste an naturnahen Räumen mit starkem Rückgang der Artenvielfalt völlig
unverständlich. Es hätte andere Alternativen gegeben, die wesentlich geringere
Eingriffe in die Natur mit sich gebracht hätten und die auch aus
fachlicher, städteplanerischer Sicht
sinnvoller wären. Diese notwendige
Abwägung hat bisher nicht stattgefunden.
Die
Bauplanung in Wickendorf wurde nahezu gegen die örtlichen Anwohner durchgeboxt
und von ursprünglich 40 Grundstücken auf 145 Grundstücken erweitert. Die
Bewohner von Wickendorf haben in den zurückliegenden Jahren schon eine große
bauliche Veränderung der Ortschaft von zusätzlich ca. 150 Häusern erfahren und
geduldig hingenommen. Mit der Planung eines weiteren großen Baugebietes verbinden
wir die endgültige Zerstörung des
dörflichen Charakters des Ortsteils und den Verlust unseres heimatlichen
Umfeldes.
Jetzt gibt
es neue Mehrheiten im Stadtparlament – jetzt kann noch NEU nachgedacht werden,
ob dieser Schritt wirklich notwendig ist oder ob es Alternativen gibt.
Bisher sind
noch nicht einmal die Einwendungen der Bürger im Rahmen der Bauplanung
beantwortet worden.
Wir sehen
uns daher mit diesem Verfahren erheblich in unseren Rechten verletzt, weil
gegenüber den Bürgern noch keine Antworten auf ihre Einwendungen vorliegen:
- Es gibt keine Stellungnahme zu den Überschreitungen der Lärmgrenzwerte der Grundtücke Seehoferstr. 01, 10, 10a, 11, 42, 43, wie sie im Schallpegelgutachten S. 24 ff festgestellt werden. Und es liegen keine rechtlich verbindlichen Aussagen dazu vor, wie diese Überschreitungen vermieden werden sollen.
- Es gibt keine Stellungnahme zur fehlenden ordnungsgemäßen FFH-Vorprüfung. Die internationale Bindung des Schutzstatus eines FFH- Gebietes bedeutet einen sehr hohen Anspruch an das Prüfverfahren sowohl in rechtlicher als auch in sachlicher Hinsicht. Dieser hohe Anspruch wurde in diesem Fall empfindlich verletzt. Das ist besonders auch deshalb bedenklich, weil möglicherweise die geplante Straßenführung davon betroffen ist, die nun vorab genehmigt werden soll.
- Es gibt keine Stellungnahme zu den umstrittenen Traufhöhen der Bebauung. Die beabsichtigte Bebauung steht nicht in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Festlegungen auf eine ortsübliche Bebauung. Insbesondere nicht die zweistöckigen Häuser mit Flachdach.
Stattdessen
will die Verwaltung - ohne
Berücksichtigung der neuen Mehrheiten in der Stadtverordnetenversammlung -
Fakten schaffen.
Es ist
offenkundig, dass verwaltungsintern eine Beschlussvorlage über die Abwägung der
Stellungnahmen vorbereitet wird, mit der alle Einwendungen „weggewogen“ werden.
Es soll dann (noch im Mai/Juni) ein Erschließungsvertrag abgeschlossen, der
wirksam wird, sobald Baugenehmigungen für die Erschließungsanlagen vorliegen.
Diese werden dann kurzfristig nach § 33 BauGB erteilt.
Wir bitten
Sie, dieses Verwaltungsvorgehen nicht zu unterstützen und die ökologisch
unverantwortliche Bauplanung in Wickendorf West neu zu diskutieren.
Viele
Grüße
Kerstin
Michaels Haiko Nieland Ursula
Köppl Lutz Michaelis
Im Namen der „Initiative –Bewahrung der Natur in Wickendorf West“