Mittwoch, 6. September 2017

Neue Debatte im Stadtparlament am 18. September - Antrag UB

19. September
Verwaltung und Investor setzen sich durch
In der Sitzung der Stadtverordentenversammlung am 18. September wurde der Antrag der UB abgelehnt. Es bleibt bei dem Beschluss, dass die Planung mit 160 Häusern verangetrieben wird.

12. September
Beitrag in SVZ zum Thema :
Wickendorf bleibt Streitthema
Die überdimensionierte Bebauung in Wickendorf mit geplanten 160 neuen Häusern auf einer wertvollen ökologischen Fläche bleibt in der politischen Debatte und wird die Stadtverordenten am 18. September erneut beschäftigen. Durch die Enthaltung der LINKEN (und einer Zustimmung)  im Hauptausschuss am 05. September hatte der Vorschlag der Verwaltung und des Investors überraschend eine Mehrheit gefunden, obwohl der OBR einstimmig die Vorlage abgelehnt hat.

Zum Beitrag in der SVZ:
https://www.svz.de/lokales/zeitung-fuer-die-landeshauptstadt/wickendorf-bleibt-streitthema-id17802566.html

Antragsteller:  Fraktion UB für Sitzung der Stadtverordneten am 18. September

Antrag öffentlich
Beratung und Beschlussfassung
Stadtvertretung
Betreff:

Bebauungsplan Nr. 97.16 „Wickendorf-West“ – Begrenzung auf 80 Wohneinheiten

Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung hebt den Beschluss des Hauptausschusses vom 05.09.2017 zur Vorlage 01035/2017 "Bebauungsplan Nr. 97.16 „Wickendorf-West“ – Erweiterung des Geltungsbereichs" auf und beauftragt den Oberbürgermeister die Beschlussvorlage erneut mit einer Obergrenze von 80 Wohneinheiten (WE) zur Beschlussfassung in den Hauptausschuss einzubringen.

Begründung
Das Baugebiet „Wickendorf-West“ wird weder von der Bürgerinitiative Wickendorf noch von der antragstellenden Fraktion grundsätzlich abgelehnt. Im Gegenteil: Der Bedarf an Grundstücken in der Landeshauptstadt Schwerin ist anhaltend hoch und die Fläche ist grundsätzlich zur Bebauung geeignet. Kritik besteht aber an dem von der Verwaltung beabsichtigten Umfang der Bebauung mit 160 bis 200 WE (Planentwurf der Verwaltung = 180 WE), die ausschließlich investorengelenkt zu sein scheint. Die in der Vorberatung zustimmenden Ausschussvoten kamen unter der Angabe von 40 WE zustande. Die Erweiterung auf 160-200 WE widerspricht auch dem Beschluss der Stadtvertretung zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Schwerin 2025, 3. Fortschreibung (ISEK, Seite 64), aus dem Jahre 2015, wonach eine Obergrenze von 100 WE für dieses Gebiet ausgewiesen ist. Der Vorschlag der Bürgerinitiative von 80 WE sollte aufgegriffen werden, um die Eingriffe in die dörfliche Siedlungsstruktur und in die Natur angemessen zu begrenzen sowie mögliche Verwerfungen wegen der fehlenden Infrastruktur für 160-200 WE (Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten, Kita und Schule, Verkehrsanbindung) möglichst auszuschließen.
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Silvio Horn
Fraktionsvorsitzender

Dezember 2019      ANTWORTEN AUF DIE EINWENDUNGEN DER BÜRGER LIEGEN NUN VOR..... hier der LINK:  https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?_...