...... ab 11. Februar 2019.....
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 97.16 „Wickendorf-West“
Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 22.01.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 97.16 „Wickendorf-West“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wickendorf. Auf den Flächen soll Wohnungsbau entstehen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 11.Februar 2019 bis 13.März 2019 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
Den Satzungsentwurf und die Gutachten finden Sie auch unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Stellungnahmen online abgeben.
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Ergebnisse der OBR Sitzung von 16. januar 2019
In der Sitzung des OBR wurden alle Punkte der Initative angesprochen. In vielen Fragen konnte aber die Verwaltung keine konkrete Ergebnisse vorlegen oder feste Zusagen abgeben. Allerdings hat die Verwaltung die angesprochenen Punkte auch nicht abgelehnt, sondern eine Prüfung zugesagt. In einem Punkt wurde sogar ein Planungsfehler (bei der Bauhöhe der Häuser) eingeräumt.
Auszüge aus dem Protokoll des OBR vom 16.Januar 2019:
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Beschlussvorlage 01622/2018: Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 97.16 „Wickendorf-West“
Es wird verdeutlicht, dass der Ortsbeirat heute sein Votum zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans abzugeben hat. Bau- und Umweltausschuss haben bereits ein positives Votum abgegeben. Die abschließende Entscheidung trifft der Hauptausschuss. Zielstellung der Verwaltung sei, vor der Sommerpause einen Entschließungsvertrag zu schließen.
In der heutigen Sitzung können keine Angaben zu konkreten Bauausführungen oder technischen Maßgaben gemacht werden. Indes sind die Bürgerinnen und Bürger eingeladen grundsätzliche Fragen zu äußern. Nach einer Auslegung besteht zudem die Möglichkeit im schriftlichen Verfahren Anfragen an die Verwaltung zu stellen. Alle Planungsunterlagen sind Online verfügbar (schwerin.de).
Herr Thiele führt zu den Planungen und Maßnahmen, die zugleich auch von den Diskussionen im Ortsbeirat bedingt wurden, aus. U.a. den Erhalt des Grünstreifens und das Vorkaufsrecht für Anlieger. Ebenso der Verbleib einer Gemeinbedarfsfläche im städtischen Besitz, die ggf. für eine Tagesstätte genutzt werden kann.
Zu ausgewählten Fragen/Diskussionspunkten, u.a. der Bürger-Initiative, wird ausgeführt:
- Die Bauplanung ist für die Einrichtung einer E-Ladestation nicht zuständig. Man werde den Vorschlag an die zuständige Stelle weitergeleiten.
- Die städtische Bauplanung ist für die Errichtung eines Mobilfunkmastes nicht zuständig. Es wird eine Hinwendung zu Mobilfunkbetreibern empfohlen.
- Aussagen zur konkreten Verkehrsplanung während der Bauphase sind verfrüht. Der Sachverhalt wurde bereits mit dem Investor erörtert. Beim Vollzug der Erschließung des Baugebietes erscheint dies regelbar. Bei der jeweils individuellen Bauausführung und daran beteiligter Gewerke kann die Stadt nur Empfehlungen aussprechen.
- Die Heckenpflanzung auf privatem Grund als Form der Ausgleichsmaßnahme wurde mit dem Umwelt-/Naturschutzamt erörtert und wird dort befürwortet. Die Pflanzen werden vom Investor finanziert und gehen in das Privateigentum des jeweiligen Grundstückbesitzers über. Mithin ist die Durchführung der Ausgleichsmaßnahme gesichert.
- Die Verträglichkeitsprüfung (FFH) hat keinen Einfluss auf das Baugebiet. Wenngleich die Initiative im nördlichen Rand eine vertiefte Prüfung für geboten erachtet, so vertritt die Verwaltung eine andere Auffassung. Nach Beteiligung des Umwelt-/Naturschutzamtes sei dort eine Beeinträchtigung ausgeschlossen.
- Die Analyse zu Niederschlagswasser ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Es werden jedoch (insb. für Starkregenereignisse) hinreichende Rückstauflächen eingeplant und die bisher geplanten Flächen erweitert.
- Das vorliegende Schallschutzgutachten weist die Überschreitung der Orientierungswerte aus. Die 16. BimschV regelt indes die konkreten Grenzwerte. Die entsprechenden Analysen sind noch nicht abgeschlossen.
Es steht indes zu vermuten, dass an den jeweiligen Einfahrten die Grenzwerte überschritten werden könnten. Sodann wären Ausgleichsmaßnahmen für die Betroffenen erforderlich.
- Die in den Planungsunterlagen benannten Trauf-/Fristhöhen sind fehlerhaft und werden vor der Auslage nach unten korrigiert angepasst.
- Für den NVS besteht in Wickendorf nur am südlichen Ortsteil eine Wendemöglichkeit. Dies kann zu Einschränkungen der Nahverkehrsanbindung führen. Seitens der Bauplanung sind hier keine Möglichkeiten gegeben. Der Ortsbeirat verweist auf die seine letzte Sitzung im Jahr 2018 wo dies auch Gegenstand der Erörterung war.
- Die in den Planungsunterlagen benannten Trauf-/Fristhöhen sind fehlerhaft und werden vor der Auslage nach unten korrigiert angepasst.
- Für den NVS besteht in Wickendorf nur am südlichen Ortsteil eine Wendemöglichkeit. Dies kann zu Einschränkungen der Nahverkehrsanbindung führen. Seitens der Bauplanung sind hier keine Möglichkeiten gegeben. Der Ortsbeirat verweist auf die seine letzte Sitzung im Jahr 2018 wo dies auch Gegenstand der Erörterung war.
Ein Gemeindevertreter aus Seehof erfragt den Stand der interkommunalen Zusammenarbeit hinsichtlich einer möglichen KiTa in Wickendorf. Es wird an das zuständige Fachamt verwiesen
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Brief an den OBR für die Sitzung am 16. Januar 2019:
Mitglieder der „Initiative –Rettung der
Naturschutzfläche Wickendorf West“
Sehr
geehrte Frau Döring Schwerin,
d. 03.01. 2019
Sehr
geehrter Herr Winkler,
Mitglieder
der „Initiative –Rettung der Naturschutzfläche
Wickendorf West“ möchten
folgende Punkte und Forderungen in die Sitzung des OBR zur Bauplanung Wickendorf West einbringen:
1.
Verbesserter Schallschutz an den
Ein-/Ausfahrten:
nach
Durchsicht des Lärmgutachtens (Zusammenfassung des Schallpegelgutachtens Tab 8,
S. 24) sehen wir noch Änderungsbedarf, der sich aus den Lärm-Gutachten selbst
ableitet. Die Lärmbelastung der Grundstücke, die in der Nähe der Ein-Ausfahrten
des Baugebietes liegen, übersteigt nach der Bebauung deutlich die Grenzwerte
für Wohngebiete am Tage und in der Nacht. Es betrifft die Häuser Seehoferstr.
01, 10, 10a, 11 , 42,43.
Aus der
Zusammenfassung des Schallpegelgutachtens (S 24 ff) wird deutlich, dass dabei
die Grundstücke an den jeweiligen Einfahrten besonders betroffen sind. Bei Haus
10, 10a und 11 kommt auf die hohe bestehende Lärmbelastung am Tag und der
Nacht noch 2db drauf. Bei Haus 1 steigt Belastung um 8 db an und liegt damit
auch über den Grenzwerten.
Forderungen
des OBR:
·
Der OBR fordert einen verbesserten Schallschutz für die besonders
betroffenen Grundstücke/Häuser Seehoferstr. 01, 10, 10a, 11, 42,43.
2.
Schutz vor Überschwemmung bei
Starkregen:
Aus dem
vorgelegten Umweltgutachten ergibt sich deutlich, dass es zusätzliche Probleme
mit dem Oberflächenwasser in der Senke zum Henningshof geben kann, da es nicht
abgeleitet werden wird und da es auch wegen der Tonschicht kaum versickern
kann. (S.26)Auf die Problematik der Bebauung des Feuchtgebietes ist von Seiten
der Initiative von Anfang an hingewiesen worden. Durch die zu erwartende hohe Flächenversiegelung
im Wohngebiet kann es bei Starkregen,
der aus Sicht von Klimaexperten in Zukunft häufig zu erwarten ist, zu Problemen
für die Hausbesitzer in der Senke kommen. Das Wasser wird sich dort sammeln,
nachdem der Teich nicht mehr alles fassen kann.
Die
Klimadaten auf die sich das Amt bezieht sind über 10 Jahre alt. Es sollten
aktuelle Zahlen benutzt werden. Im Interesse der zukünftigen Bauherren und um
die finanziellen Risiken der Stadt für die Zukunft abschätzen zu können sollten
Risikoberechnungen gefordert werden.
Forderung
des OBR:
·
Vorlage einer Berechnung, wie hoch
das Wasser in der Senke bei Starkregen steigen kann.
3.
Fehlende Verträglichkeitsprüfung des
Baugebietes zum FFH Gebiet DE 2235-402
Im
Umweltgutachten wird auf eine notwendige Verträglichkeitsprüfung zu dem FFH
Gebiet DE 2235-402 hingewiesen (direkt angrenzend nördlich zu Seehof).
Üblicherweise wird ein Bebauungsplan erst nach Abschluss einer solchen
Verträglichkeitsprüfung fertiggestellt.
Forderung des OBR:
·
Der Ortsbeirat
fordert eine abgeschlossenen Verträglichkeitsprüfung des Baugebietes zum
FFH Gebiet DE 2235-402 vor Auslegung.
4.
Anlage von Hecken auf privatem Grund
als Ausgleichsmaßnahme:
In die
Berechnung für Ausgleichsmaßnahmen wird im Umweltbericht als Beitrag der Grundstückseigentümer
auf die Anlagen von 10 m Hecken in Zweier – Reihung hingewiesen. (S.67) In der
vorherigen Baumaßnahme in Wickendorf wurde eine ähnliche Ausgleichsmaßnahme
vorgeschrieben. Diese Maßnahmen wurden aber dort nicht oder nur bruchstückhaft
durchgeführt. Vor allem auch, weil der Bodenverbrauch der Anpflanzung
vollständig zu Lasten der Grundstückseigentümer ging.
Forderung des OBR:
·
Der Ortsbeirat fordert, dass die beabsichtigte
Heckenpflanzung nicht auf den Grundstücken der Bauherren erfolgen soll. Dafür
muss eine andere Ausgleichsmaßnahme entwickelt werden.
5.
Verkehrsführung während der
Bauphase:
In allen
Gesprächen wurde zugesichert, dass der LKW Verkehr während der Bauphase nicht
von Schwerin kommend durch den Ort und dann über die Zufahrt Haus 10, 10a und 11 geführt wird, sondern dass die
Verkehrsführung vom Ortsrand her erfolgt. In den Unterlagen zur Bauplanung
findet sich davon aber nichts.
Forderung
des OBR:
·
Der Ortsbeirat fordert eine
verbindliche schriftliche Zusage, dass
der LKW Verkehr während der Bauphase nicht durch die Ortsmitte geleitet
wird sondern dass die Verkehrsführung vom Ortsrand her erfolgt.
6.
Bessere Handy-Netzanbindung
Wickendorf
ist in weiten Teilen ein Funkloch. Auch wenn die Handy-Anbindung von privaten
Anbietern organisiert wird, so sollte die Stadt im Rahmen eines neuen großen
Baugebietes diesen Missstand ansprechen und für Abhilfe sorgen.
Bitte des
OBR:
·
Wir bitten die Stadt Schwerin in
Gesprächen mit den Netzanbietern einzutreten, um die Handy-Netz Anbindung im
Rahmen der Bauplanung für die vorhandenen und zukünftigen Bewohner zu verbessert.
7.
Einrichtung einer E-Ladestation für
E Autos in Wickendorf
Obwohl die
Bauplanung im „Grünen“ für Schwerin eine schwere Umweltsünde ist, und
zusätzlichen Verkehr erzeugen wird, sollte die Umstellung auf umweltverträglichere
E-Mobilität wenigstens mitgedacht werden. In den nächsten Jahren soll die
Umstellung auf
E-Mobilität zügig erfolgen. Dies ist aber nur möglich, wenn dafür auch die notwendigen Ladestationen eingerichtet werden. Im Rahmen der Planung eines neuen Baugebietes ist dafür der Beste Zeitpunkt. Leider finden sich solche zukunftsweisenden Überlegungen nicht in den Planunterlagen.
E-Mobilität zügig erfolgen. Dies ist aber nur möglich, wenn dafür auch die notwendigen Ladestationen eingerichtet werden. Im Rahmen der Planung eines neuen Baugebietes ist dafür der Beste Zeitpunkt. Leider finden sich solche zukunftsweisenden Überlegungen nicht in den Planunterlagen.
Bitte des
OBR
·
Wir bitten die Stadt Schwerin in
Gesprächen mit den Energieunternehmen einzutreten, damit in Wickendorf eine E-Ladestation für E Autos mit
geplant und eingerichtet werden kann.
Haiko Nieland,
Dörte Nieland, Tina Stalgies, Christoph Stalgies, Ursula Köppl, Bernd Köppl, Monika Baarß, Elke Seifert, Holger Seifert,…
Mitglieder der „Initiative –Rettung der Naturschutzfläche
Wickendorf West“
E mail: wickendorf west <wickendorf-west-naturschutz@freenet.de>
E mail: wickendorf west <wickendorf-west-naturschutz@freenet.de>
2018/2019 Beschlussvorlage Bebauung Wickendorf West
Der Entwurfs des Bebauungsplans „Wickendorf-West" mit allen Unterlagen geht in die Gremien. Der Bebauungsplan ist die Grundlage der "Bürgerbeteiligung"Unter dem LINK :
können alle Unterlagen eingesehen werden
Nach Auskunft des OBR wird es voraussichtlich am 16. Januar eine Sondersitzung des OBR in Wickendorf geben. Herr Thiele hat sein kommen zugesagt.
Nach Auskunft des OBR wird es voraussichtlich am 16. Januar eine Sondersitzung des OBR in Wickendorf geben. Herr Thiele hat sein kommen zugesagt.