Donnerstag, 13. Juli 2017

Flugblatt der Initiative


Initiative – Bewahrung der Natur in Wickendorf West
19055 Schwerin         Seehofer Str. 10
e-mail: wickendorf-west-naturschutz@freenet.de
Blog:    https://wickendorfwestnaturschutz.blogspot.

SonderSitzung des Ortsbeirates am Mittwoch, den 19. Juli 2017 um 19:00 Uhr

Bebauungsplan Nr. 97.16 „Wickendorf West“
In Wickendorf baut sich eine breite Ablehnung gegen die rücksichtslose Planung und das immer größer werdende Baugebiet auf und die betroffenen Anlieger fühlen sich verschaukelt.
Begonnen hat es am 19.04.2016 mit einem Aufstellungsbeschluss der Stadt Schwerin für einen  Bebauungsplan mit 3040 Wohneinheiten und der Zusage der damaligen Bürgermeisterin Gramkow (Linke), dass hier ein Baugebiet auch für „kleine Leute“ erschlossen werden soll, die Grundstückspreise günstig und möglichst kein „Generalinvestor“ zum Zuge kommen soll. Kritisiert wurden die Pläne, weil ein ökologisch wertvoller naturbelassener Streifen hinter den bestehenden Grundstücken der Seehofer Straße 2 bis 10 bebaut werden sollte. Die Anwohnerinitiative wollte die ehemaligen kleingärtnerischen Grundstücke, auf denen seit über 25 Jahren durch „Autosukzession“ ein ökologisch wertvolles Rückzugsgebiet für Pflanzen, bedrohte Vögel und kleinere Tiere entstanden ist von der Bebauung freihalten. Der Wickendorfer Ortsbeirat stimmte der Bebauung zu. Schon kurze Zeit später (Oktober 2016) ging es nicht mehr um 30 40 WE, sondern um bis zu 100 WE mittels Erweiterung des Geltungsbereiches westlich der Seehofer Straße bis zur Nordgrenze des Stadtgebietes. Nach den Verhandlungen der Stadt Schwerin mit einem „Investor“ wurde das gesamte Baugebiet damit massiv erweitert und umfasst nun eine 34mal größere Fläche als die ursprüngliche Planung mit einer möglichen Errichtung bis 200 WE (siehe Bild 1 auf der Rückseite). Von günstigen Grundstückspreisen wird schon lange nicht mehr gesprochen. Dem Investor, der bisher unbekannt ist, wird freie Hand gegeben das Gebiet nach seinen Vorstellungen Baureif zu machen, d.h. den ökologisch wertvollen Bestand in dem Planungsgebiet abzuräumen und dann die Baugrundstücke zu Höchstpreisen zu verkaufen.
In den vorliegenden Planungsunterlagen sind nun die Grundstücke entlang der Seehofer Str. 1 bis 24 in die Erschließungsplanung mit einbezogen. Dieses wurde Teilen des Ortsbeirates und den Einwohnern erstmals auf der Einwohnerversammlung am 10.05.2017 bekannt gegeben. Danach ist es nicht auszuschließen, dass die Grundstückseigentümer der Seehofer Str. auch noch für die Zerstörung der Natur und die überdimensionierte Ausweisung der Bauflächen mit bezahlen müssten.
Die Erschließungskosten könnten anteilig auf die vorhandenen Grundstücke umgelegt und sich pro Grundstück (je nach Grundstücksgröße) leicht auf mehrere zehntausend Euro belaufen. Andererseits hat die Stadt Schwerin im Jahr 2010/2013 zwei als Baugebiet vorgesehene Flächen parallel zur Straße zwischen Medewege und Wickendorf (siehe Bild 2 auf der Rückseite) mit der Änderung des Flächennutzungsplanes u. a. mit der Begründung der abnehmenden Bevölkerung, aufgegeben und vor kurzem die Beleuchtung zwischen Carlshöhe und Medewege demontiert. Entlang dieser Flächen, die derzeit als Ackerflächen verpachtet und bewirtschaftet werden, verläuft parallel zur Straße und zum Radweg die gesamte Erschließung von Carlshöhe und Wickendorf mit Elektro und Fernmeldetechnik sowie Gas, Wasser und Abwasser. Wir fragen uns, warum wird der dörfliche Charakter von Wickendorf so brutal verändert und ein wertvolles Naturgebiet zerstört, wenn in der Nähe eine Bebauung mit viel weniger Zerstörung der Natur, einfacherer Erschließung  und besserer städtebaulicher Anbindung möglich ist? Darauf haben wir noch keine Antwort erhalten.

Der Ortsbeirat hat mit vielen Anwohnern in einer vorbereitenden Sitzung die neue Lage diskutiert und es zeichnet sich eine deutliche Ablehnung ab.


Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Unterstützung
Kerstin Michaels, Haiko Nieland, Ursula Köppl, Lutz Michaelis
Im Namen der „Initiative – Bewahrung der Natur in Wickendorf West“

Lageplan des Bebauungsgebietes

Luftbildaufnahme 
blau: bisher geplantes Gebiet
gelb: jetzt vergrößertes Gebiet

Alter Flächennutzungsplan der Stadt Schwerin

Mehr Infos über den Stand der Planung:





Beschlussvorlage

 

...diese Beschlussvorlage liegt den Ausschüssen und dem Ortsbeirat vor. ...mit dieser Vorlage wird der ursprüngliche Beschluss von 40 WE auf auf 100 WE und die neue Baufläche von ehemals 5,5 HA auf 20,3 HA erweitert,....gegenüber einem Mitglied der Initiative hat der Bürgermeister schon auf Nachfrage von 130-150 WE gesprochen und dies in einem Brief dokumentiert,....in den Ausschüssen werden auch schon 180 WE besprochen,... 

 

 Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin                       Datum: 2017-04-18
Dezernat:  III / Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft
Bearbeiter/in:  Frau Music Telefon:  545-2663
 

Beschlussvorlage Drucksache Nr. öffentlich  01035/2017

Beratung und BeschlussfassungDezernentenberatung, Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Verkehr, Ausschuss für Umwelt, Gefahrenabwehr und Ordnung, Ortsbeirat Wickendorf, Medewege, Hauptausschuss
 

Betreff: Bebauungsplan Nr. 97.16 "Wickendorf-West" - Erweiterung des Geltungsbereichs -
Beschlussvorschlag


Der Hauptausschuss beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 97.16 „Wickendorf-West“.
 

Begründung
1. Sachverhalt / Problem
Der Hauptausschuss hat am 18.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wickendorf-West“ beschlossen. Der Beschluss umfasst lediglich städtische Flächen im südlichen Bereich für Wohnbaupotentiale aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK). Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses bekundete die BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) Interesse, die restlichen Wohnbaupotentiale auch zu veräußern. Die Landeshauptstadt Schwerin und die BVVG stellten im Oktober 2016 das gesamte Areal zum Verkauf. Die Ausschreibung ist abgeschlossen. Das Bebauungsplangebiet soll an die zu verkaufenden Grundstücke angepasst werden.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand der Landeshauptstadt Schwerin und grenzt unmittelbar an die Gemeinde Seehof. Der Bereich des Bebauungsplans ist ca. 7km vom Stadtzentrum entfernt und liegt landschaftlich am Westufer des Schweriner Außensees.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden durch die Stadtgrenze an die Gemeinde Seehof,
- im Osten durch die „Seehofer Straße“,
- im Süden durch bebaute Grundstücke entlang des Seitenarms der „Seehofer Straße“
2/4
(Gemarkung Wickendorf, Flur 1, Flurstück 61/1, 62, 63/2, 64, 66, 67/3, 67/4 und 68) sowie
- im Westen durch das europäische Vogelschutzgebiet und das Landschaftsschutzgebiet.
Um die Attraktivität Schwerins als Wohnstandort zu stärken und zu sichern, ist weiterhin die Ausweisung von Bauflächen unerlässlich. Im Stadtteil Wickendorf bestehen laut Integriertem Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahr 2015 Wohnbaupotentiale für ca. 100 neue Wohneinheiten. Aus diesen Gründen beabsichtigt die Landeshauptstadt Schwerin in Wickendorf Bauflächen auszuweisen, die in lockerer Struktur mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut werden können.
Ziel der Planung ist, die Entwicklung von Wohnbauflächen für eine aufgelockerte Bebauung sowie die Einbindung der vorhandenen Freiraum- und Baustruktur. Der Bestand entlang der Seehofer Straße bleibt erhalten und wird gemeinsam mit den Neubauflächen als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Der vorhandene Bolzplatz bleibt erhalten und soll sich in die zukünftige Wohnbebauung einfügen.
Die geplanten Entwicklungen sind aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet, welcher im betreffenden Bereich „Wohnbaufläche“ darstellt.
Vom 30.09.2016 bis 28.10.2016 hatten die Landeshauptstadt Schwerin und die BVVG parallel ihre Grundstücke in Wickendorf öffentlichen zum Verkauf ausgeschrieben. Es wurde ein Käufer für das gesamte Areal, bestehend aus dem Grundstück der BVVG und dem Grundstück der Landeshauptstadt Schwerin, gesucht. Alle Angebote lagen unter dem Verkehrswert. Die BVVG und die Stadt haben daraufhin vom 07.11.2016 bis 18.11.2016 zum Nachangebot aufgefordert. Ein Käufer wurde für das gesamte Areal gefunden. Die Verkaufsvorlage wird Anfang Mai 2017 in die Gremien eingebracht.
Die Kosten des Planverfahrens werden vom Erwerber getragen.
2. Notwendigkeit: Die Notwendigkeit besteht darin, planungsrechtliche Voraussetzungen für das neue Wohngebiet zu schaffen.
3. Alternativen: Ohne einen Bebauungsplan ist es nicht möglich die Flächen für Wohnbebauung zu nutzen, da es sich um einen Außenbereich (§ 35 BauGB) handelt. Die Flächen würden brachliegen.
4. Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse von Familien: Infolge des Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplans ergeben sich attraktive Wohngrundstücke für Familien im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Schwerin.


Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Luftbildübersicht
gez. Dr. Rico Badenschier
Oberbürgermeister

Fotos und Video der Flächen, die bis Ende 2018 verpachtet sind und durch die Bebauung versiegelt werden sollen.

Es gibt jetzt auch ein Drohnen-Video über die geplante Baufläche, damit man von oben sehen kann, was an Natur zerstört werden soll. Wir bedanken uns bei den Unterstützern für die tolle Aktion!


Drohnenbild der Baufläche in Richtung Seehof
Drohnenbild der Baufläche mit Blick zum See
Liebevoll angelegter Garten auf städtischem Pachtland

Kunstvoll arrangiert auf städtischem Grund
Genug Platz für unsere heimische Fauna
Aktueller Zugang zum geplanten Baugebiet
Zum Bolzplatz
Der Traum für jede Biene
Dörfliche Idylle
Blick auf das weite Feld / zukünftiges Baugebiet
Romantische Abendstimmung


Dezember 2019      ANTWORTEN AUF DIE EINWENDUNGEN DER BÜRGER LIEGEN NUN VOR..... hier der LINK:  https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?_...