Dienstag, 7. November 2017


15.Dezember 2017

Neue Gespräche mit der Verwaltung im Dezember :

Die Verwaltung hatte im Dezember zu erneuten Einzelgesprächen mit Anliegern eingeladen. Die beiden ersten Gespräche mit Frau Baarß und Fam. Köppl (Seehofertstr. 10 und 11) haben am 14. Dez. stattgefunden
.  
Ergebnis: Das Angebot der Verwaltung(siehe unten im Blog) wurde gegenüber den ersten Gesprächen vom 06. November modifiziert. So soll jetzt auf den angrenzenden Grundstücken Seehoferstrasse 3 bis 20 ein „Grünstreifen“ im Bebauungsplan ausgewiesen werden, der nicht bebaut werden darf. Dieser Grünstreifen soll etwa die Hälfte des früheren Pachtlandes umfassen. Diese Festlegung gilt dann für Anlieger und Investor bzw. zukünftige Bauherren. Die „Ungleichheit“ bei gleichen Kaufpreisen wird damit beseitigt und auf eine wesentliche Kritik der Initiative eingegangen. 

Wir verstehen dieses Vorhaben als Schritt in die richtige Richtung. Da haben sicher unsere konsequente Öffentlichkeitsarbeit (siehe z.B. SVZ v. 09.Nov.) und das Engagement  der Fraktion Unabhängige Bürger (s. Blog) etwas nachgeholfen. Auf privater Basis soll jetzt ein Stück Natur unbebaut gerettet werden und es entsteht auf diesem Areal dadurch eine aufgelockerte Bebauung.
 
Die Gespräche mit den weiteren Anliegern finden dann im Januar statt.


08. Dezember 2017

Anfrage der Fraktion Unabhängige Bürger
zum  Angebot der Stadt an die Anwohner der Seehoferstr.




07. November 
 Verwaltung benachteiligt Anwohner
gegenüber Investor
 Frustriert und empört sind die Anwohner der Wickendorfer Str. gestern aus einer Besprechung mit der Verwaltung  wegen des „Vorkaufsrechtes der angrenzenden Grundstücke“ bei der Bebauung Wickendorf West herausgekommen. Die Verwaltung hat den Anwohnern der Seehofer Str. folgenden Vorschlag unterbreitet:

  • Den Anwohnern werden die jeweiligen Flächen als Arrondierungsflächen ( und nicht als Bauerwartungsland) zu ihren vorhandenen Grundstücken angeboten
  • Diese Flächen dürfen auf Dauer nur als Grünfläche bzw. Garten genutzt werden, eine Bebauung wird ausgeschlossen.
  • Der Verkaufspreis (16,10 EUR/m2) ist der Gleiche, wie der Investor für Bauerwartungsland zahlen wird. Es ist nicht erschlossen.
  • Flächen, die von den Anwohnern nicht gekauft werden gehen zum gleichen Preis an den Investor, der im Rahmen des Bebauungsplanes, dann diese Flächen erschließen und als Baugrundstücke verkaufen kann.


Fazit: die Anwohner kaufen von der Stadt die angrenzenden Grundstücke zu Preisen wie der Investor, nur dürfen sie diese Grundstücke im Gegensatz zum Investor nicht bebauen. Dies ist der Versuch einer klaren Schlechterstellung der Bürger gegenüber dem Investor und eine Verdrehung der Absprachen mit der BI und dem Ortsbeirat, die Grundlage des Beschlusses des HA vom 05.September war.

Die Absprache der Verwaltung mit der BI und dem OB vor der Sitzung des HA am 05 September 2017, die dem Beschluss im Ha vom 05.September 2017 zugrunde lag, wird im Protokoll der Verwaltung zur Sitzung mit der BI und dem OB vom 17. August 2017 festgehalten:

„Vorkaufsrecht für Eigentümer
Herr Thiele teilt mit, dass alle Eigentümer der Seehofer Straße (Nr. 3-20) bis Ende August von der Stadt angeschrieben werden. Die Stadt erfragt, ob Interesse besteht die rückwärtigen Flächen zum Preis des Bauerwartungslandes von 16,10 € zu erwerben. Verbindliche Rückantworten müssen innerhalb von 4 Wochen (bis 29.09.2017) erfolgen.
Die erworbenen Flächen müssen nicht bebaut werden und können auch weiterhin als Grünfläche bzw. Garten genutzt werden. Ebenfalls kann auch die rückwärtige Fläche des direkten Nachbarn erworben werden, wenn dieser keinen Gebrauch vom Kaufangebot macht. Das Kaufangebot ist nur für die Anwohner und nicht für Dritte.
Frau Köppl begrüßt das „Vorkaufsrecht“ für alle Eigentümer der Seehofer Straße.
Herr Thiele erläutert, dass nach der Auswertung der Rückmeldungen die Auswirkungen auf den städtebaulichen Entwurf diskutiert werden. Es wird gemeinsam nach städtebaulichen Lösungen gesucht.“

Unsere Forderung:
Gleiche Preise … dann aber auch ….Gleiche Regeln für ALLE:

Für den Investor und den Anwohnern müssen die gleichen Rechte gelten. Auch für den Investor muss also ein Bauverbot für die angrenzenden Flächen (derzeit Garten- und Ackerland) der Wickendorfer Str. 3-20 im Baugebiet Wickendorf West gelten.
Für uns steht der Schutz der Natur im Vordergrund.

Dezember 2019      ANTWORTEN AUF DIE EINWENDUNGEN DER BÜRGER LIEGEN NUN VOR..... hier der LINK:  https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?_...