15.Dezember 2017
Neue
Gespräche mit der Verwaltung im Dezember :
Die
Verwaltung hatte im Dezember zu erneuten Einzelgesprächen mit Anliegern eingeladen.
Die beiden ersten Gespräche mit Frau Baarß und Fam. Köppl (Seehofertstr. 10 und
11) haben am 14. Dez. stattgefunden
.
.
Ergebnis:
Das
Angebot der Verwaltung(siehe unten im Blog) wurde gegenüber den ersten
Gesprächen vom 06. November modifiziert. So soll jetzt auf den angrenzenden
Grundstücken Seehoferstrasse 3 bis 20 ein „Grünstreifen“ im Bebauungsplan ausgewiesen
werden, der nicht bebaut werden darf. Dieser Grünstreifen soll etwa die Hälfte
des früheren Pachtlandes umfassen. Diese Festlegung gilt dann für Anlieger und Investor bzw. zukünftige Bauherren. Die
„Ungleichheit“ bei gleichen Kaufpreisen wird damit beseitigt und auf eine
wesentliche Kritik der Initiative eingegangen.
Wir verstehen dieses Vorhaben als Schritt in die richtige Richtung. Da haben sicher unsere konsequente Öffentlichkeitsarbeit (siehe z.B. SVZ v. 09.Nov.) und das Engagement der Fraktion Unabhängige Bürger (s. Blog) etwas nachgeholfen. Auf privater Basis soll jetzt ein Stück Natur unbebaut gerettet werden und es entsteht auf diesem Areal dadurch eine aufgelockerte Bebauung.
Die Gespräche mit den weiteren Anliegern finden dann im Januar statt.
08. Dezember 2017
Anfrage der Fraktion Unabhängige Bürger
zum Angebot der Stadt an die Anwohner der Seehoferstr.
Frustriert und empört sind die Anwohner der Wickendorfer Str. gestern aus einer Besprechung
mit der Verwaltung wegen des
„Vorkaufsrechtes der angrenzenden Grundstücke“ bei der Bebauung Wickendorf West
herausgekommen. Die Verwaltung hat den Anwohnern der Seehofer Str. folgenden
Vorschlag unterbreitet:
- Den Anwohnern werden die jeweiligen Flächen als Arrondierungsflächen ( und nicht als Bauerwartungsland) zu ihren vorhandenen Grundstücken angeboten
- Diese Flächen dürfen auf Dauer nur als Grünfläche bzw. Garten genutzt werden, eine Bebauung wird ausgeschlossen.
- Der Verkaufspreis (16,10 EUR/m2) ist der Gleiche, wie der Investor für Bauerwartungsland zahlen wird. Es ist nicht erschlossen.
- Flächen, die von den Anwohnern nicht gekauft werden gehen zum gleichen Preis an den Investor, der im Rahmen des Bebauungsplanes, dann diese Flächen erschließen und als Baugrundstücke verkaufen kann.
Fazit: die Anwohner kaufen
von der Stadt die angrenzenden Grundstücke zu Preisen wie der Investor, nur
dürfen sie diese Grundstücke im Gegensatz zum Investor nicht bebauen. Dies ist
der Versuch einer klaren Schlechterstellung der Bürger gegenüber dem Investor
und eine Verdrehung der Absprachen mit der BI und dem Ortsbeirat, die Grundlage
des Beschlusses des HA vom 05.September war.
Die Absprache der Verwaltung mit
der BI und dem OB vor der Sitzung des HA am 05 September 2017, die dem
Beschluss im Ha vom 05.September 2017 zugrunde lag, wird im Protokoll der
Verwaltung zur Sitzung mit der BI und dem OB vom 17. August 2017 festgehalten:
„Vorkaufsrecht für Eigentümer
Herr
Thiele teilt mit, dass alle Eigentümer der Seehofer Straße (Nr. 3-20) bis Ende
August von der Stadt angeschrieben werden. Die Stadt erfragt, ob Interesse
besteht die rückwärtigen Flächen zum Preis des Bauerwartungslandes von 16,10 €
zu erwerben. Verbindliche Rückantworten müssen innerhalb von 4 Wochen (bis
29.09.2017) erfolgen.
Die
erworbenen Flächen müssen nicht bebaut werden und können auch weiterhin
als Grünfläche bzw. Garten genutzt werden. Ebenfalls kann auch die rückwärtige
Fläche des direkten Nachbarn erworben werden, wenn dieser keinen Gebrauch vom
Kaufangebot macht. Das Kaufangebot ist nur für die Anwohner und nicht für
Dritte.
Frau
Köppl begrüßt das „Vorkaufsrecht“ für alle Eigentümer der Seehofer Straße.
Herr Thiele erläutert, dass nach der Auswertung der Rückmeldungen
die Auswirkungen auf den städtebaulichen Entwurf diskutiert werden. Es wird
gemeinsam nach städtebaulichen Lösungen gesucht.“
Unsere Forderung:
Gleiche Preise … dann aber
auch ….Gleiche Regeln für ALLE:
Für den Investor und den Anwohnern müssen die gleichen Rechte gelten. Auch für den Investor muss also ein Bauverbot
für die angrenzenden Flächen (derzeit Garten- und Ackerland) der Wickendorfer
Str. 3-20 im Baugebiet Wickendorf West gelten.
Für uns steht der Schutz
der Natur im Vordergrund.