Mittwoch, 1. Mai 2019




09. Mai 

Der Ausschuss für Umwelt, Gefahrenabwehr und Ordnung empfiehlt nachstehenden Antrag:


Der Hauptausschuss beschließt den Abschluss des Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 97.16 „Wickendorf West“ zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und der Walter Wiese Grundstücks- und Erschließungs GmbH Schwerin.
Der Hauptausschuss stimmt der Übernahme der öffentlichen Flächen im Bebauungsplanes im Umfang von ca. 74.500 m² wird zu. Der Hauptausschuss stimmt der Übernahme und Einrichtung einer Ökokontomaßnahme auf dem städtischen Grundstück, einer ehemaligen Ackerfläche in Groß Medewege, zu.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 2
Enthaltung: 1

 08. Mai

Der Ortsbeirat lehnt den Erschließungsantrag ab!!

Der OBR hat am 08. Mai 2019 mit zwei Nein-Stimmen (UB, Grüne), zwei Enthaltungen (SPD, Linke) und einer Ja-Stimme (CDU) dem Erschließungsantrag nicht zugestimmt.




07. Mai

An die Mitglieder des OBR....zur Vorlage des Erschließungsvertrages

Wir fassen unsere Bedenken hier nochmal zusammen:

Grundsätzlich sehen wir nach wie vor die Bebauung auf der Naturbrache in Wickendorf West mit der starken Beeinträchtigung des anliegenden FFH-Gebietes  als schwere ökologische Sünde und Angesichts der gerade im Augenblick stark diskutierten Verluste an naturnahen Räumen mit starkem Rückgang der Artenvielfalt als völlig unverständlich an. Es hätte andere Alternativen gegeben, die wesentlich geringere Eingriffe in die Natur mit sich gebracht hätte. Diese notwendige Abwägung hat nicht stattgefunden.

Es ist offenkundig, dass gemeindeintern eine Beschlussvorlage über die Abwägung der Stellungnahmen vorbereitet wird, mit der alle Einwendungen „weggewogen“ werden. Es soll dann (noch im Mai) ein Erschließungsvertrag abgeschlossen, der wirksam wird, sobald Baugenehmigungen für die Erschließungsanlagen vorliegen. Diese werden dann kurzfristig nach § 33 BauGB erteilt.

Eine Baugenehmigung nach  § 33 BauGB ist nur dann zulässig, wenn die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 2 – 5 BauGB durchgeführt worden ist und „anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht“.

Hiervon geht die Verwaltung offensichtlich jetzt schon aus, und wird, sobald sie die positive Beschlüsse im Bau-, Umwelt- und Hauptausschuss erhalten hat, eine Baugenehmigung für die Erschließungsanlagen erteilen.

Wir sehen uns mit diesem Verfahren erheblich in unseren Rechten verletzt, weil gegenüber den Bürgern noch keine Antworten auf ihre Einwendungen vorliegen:
·         Es gibt keine Stellungnahme zu den Überschreitungen der Lärmgrenzwerte der Grundtücke  Seehoferstr. 01, 10, 10a, 11, 42, 43, wie sie im Schallpegelgutachten S. 24 ff festgestellt werden. Und es liegen keine rechtlich verbindlichen Aussagen dazu vor, wie diese Überschreitungen vermieden werden sollen.

·         Es gibt keine Stellungnahme zur fehlenden  ordnungsgemäßen FFH-Vorprüfung. Die  internationale Bindung des Schutzstatus eines FFH- Gebietes bedeutet einen sehr hohen Anspruch an das Prüfverfahren sowohl in rechtlicher als auch in sachlicher Hinsicht. Dieser hohe Anspruch wurde in  diesem Fall empfindlich verletzt. Das ist besonders auch deshalb bedenklich, weil möglicherweise die geplante Straßenführung davon betroffen ist, die nun vorab genehmigt werden soll.

·         Es gibt keine Stellungnahme zu den umstrittenen Traufhöhen der Bebauung. Die beabsichtigte Bebauung steht nicht in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Festlegungen auf eine ortsübliche Bebauung. Insbesondere nicht die zweistöckigen Häuser mit Flachdach.

In allen bisherigen Gesprächen und Verhandlungen mit der Verwaltung wurde immer versichert, dass die Rechte der Bürger im Rahmen der Einwendungen beachtet und ihre Argumente gehört werden. Das jetzt beabsichtigte Verfahren ist ein klarer Bruch dieses Versprechens und lässt uns kaum eine andere Wahl als die gerichtliche Auseinandersetzung.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula und Bernd Köppl


„Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages (Erschließungsvertrag) zum Bebauungsplan Nr.97.16 "Wickendorf West"

 im Link: 02.Mai: Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Verkehr, Anlage zu Top 4.2 

In Anlage 3: Zeitplan der Baumaßnahme

https://bis.schwerin.de/to0040.asp?__ksinr=6888
 

Die Beschlussfassung soll noch vor dem endgültigen Beschluss der Stadt in der neuen Legislaturperiode erfolgen. Bisher wurden die Einwendungen der Bürger noch nicht beantwortet.
Dem OBR liegt diese Beschlussempfehlung auch für den 08. Mai vor.

Dezember 2019      ANTWORTEN AUF DIE EINWENDUNGEN DER BÜRGER LIEGEN NUN VOR..... hier der LINK:  https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?_...