09. Mai
Der Hauptausschuss beschließt den Abschluss des Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 97.16 „Wickendorf West“ zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und der Walter Wiese Grundstücks- und Erschließungs GmbH Schwerin.
Der Hauptausschuss stimmt der Übernahme der öffentlichen Flächen im Bebauungsplanes im Umfang von ca. 74.500 m² wird zu. Der Hauptausschuss stimmt der Übernahme und Einrichtung einer Ökokontomaßnahme auf dem städtischen Grundstück, einer ehemaligen Ackerfläche in Groß Medewege, zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 2
Enthaltung: 1
08. Mai
07. Mai
Der Ausschuss für Umwelt, Gefahrenabwehr und Ordnung empfiehlt nachstehenden Antrag:
Der Hauptausschuss beschließt den Abschluss des Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 97.16 „Wickendorf West“ zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und der Walter Wiese Grundstücks- und Erschließungs GmbH Schwerin.
Der Hauptausschuss stimmt der Übernahme der öffentlichen Flächen im Bebauungsplanes im Umfang von ca. 74.500 m² wird zu. Der Hauptausschuss stimmt der Übernahme und Einrichtung einer Ökokontomaßnahme auf dem städtischen Grundstück, einer ehemaligen Ackerfläche in Groß Medewege, zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 2
Enthaltung: 1
08. Mai
Der Ortsbeirat lehnt den Erschließungsantrag ab!!
Der OBR hat
am 08. Mai 2019 mit zwei Nein-Stimmen (UB, Grüne), zwei Enthaltungen (SPD, Linke) und einer
Ja-Stimme (CDU) dem Erschließungsantrag nicht zugestimmt.
07. Mai
An die Mitglieder des OBR....zur Vorlage des Erschließungsvertrages
Wir fassen unsere Bedenken hier nochmal zusammen:
Grundsätzlich
sehen wir nach wie vor die Bebauung auf der Naturbrache in Wickendorf West mit
der starken Beeinträchtigung des anliegenden FFH-Gebietes als schwere ökologische Sünde und Angesichts
der gerade im Augenblick stark diskutierten Verluste an naturnahen Räumen mit
starkem Rückgang der Artenvielfalt als völlig unverständlich an. Es hätte
andere Alternativen gegeben, die wesentlich geringere Eingriffe in die Natur
mit sich gebracht hätte. Diese notwendige Abwägung hat nicht stattgefunden.
Es
ist offenkundig, dass gemeindeintern eine Beschlussvorlage über die Abwägung
der Stellungnahmen vorbereitet wird, mit der alle Einwendungen „weggewogen“
werden. Es soll dann (noch im Mai) ein Erschließungsvertrag abgeschlossen, der
wirksam wird, sobald Baugenehmigungen für die Erschließungsanlagen vorliegen.
Diese werden dann kurzfristig nach § 33 BauGB erteilt.
Eine
Baugenehmigung nach § 33 BauGB ist
nur dann zulässig, wenn die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach
§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 2 – 5 BauGB durchgeführt
worden ist und „anzunehmen ist, dass das
Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht“.
Hiervon
geht die Verwaltung offensichtlich jetzt schon aus, und wird, sobald sie die
positive Beschlüsse im Bau-, Umwelt- und Hauptausschuss erhalten hat, eine
Baugenehmigung für die Erschließungsanlagen erteilen.
Wir
sehen uns mit diesem Verfahren erheblich in unseren Rechten verletzt, weil
gegenüber den Bürgern noch keine Antworten auf ihre Einwendungen vorliegen:
·
Es gibt keine Stellungnahme zu den Überschreitungen der
Lärmgrenzwerte der Grundtücke Seehoferstr.
01, 10, 10a, 11, 42, 43, wie sie im Schallpegelgutachten S. 24 ff festgestellt
werden. Und es liegen keine rechtlich verbindlichen Aussagen dazu vor, wie
diese Überschreitungen vermieden werden sollen.
·
Es gibt keine Stellungnahme zur fehlenden ordnungsgemäßen FFH-Vorprüfung. Die internationale Bindung des Schutzstatus eines
FFH- Gebietes bedeutet einen sehr hohen Anspruch an das Prüfverfahren sowohl in
rechtlicher als auch in sachlicher Hinsicht. Dieser hohe Anspruch wurde in diesem Fall empfindlich verletzt. Das ist
besonders auch deshalb bedenklich, weil möglicherweise die geplante Straßenführung
davon betroffen ist, die nun vorab genehmigt werden soll.
·
Es gibt keine Stellungnahme zu den umstrittenen Traufhöhen der
Bebauung. Die beabsichtigte Bebauung steht nicht in Übereinstimmung mit den
baurechtlichen Festlegungen auf eine ortsübliche Bebauung. Insbesondere nicht
die zweistöckigen Häuser mit Flachdach.
In
allen bisherigen Gesprächen und Verhandlungen mit der Verwaltung wurde immer versichert,
dass die Rechte der Bürger im Rahmen der Einwendungen beachtet und ihre
Argumente gehört werden. Das jetzt beabsichtigte Verfahren ist ein klarer Bruch
dieses Versprechens und lässt uns kaum eine andere Wahl als die gerichtliche
Auseinandersetzung.
Mit
freundlichen Grüßen
Ursula
und Bernd Köppl
„Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages (Erschließungsvertrag) zum Bebauungsplan Nr.97.16 "Wickendorf West"
im Link: 02.Mai: Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Verkehr, Anlage zu Top 4.2In Anlage 3: Zeitplan der Baumaßnahme
https://bis.schwerin.de/to0040.asp?__ksinr=6888
Die Beschlussfassung soll noch vor dem endgültigen Beschluss der Stadt in der neuen Legislaturperiode erfolgen. Bisher wurden die Einwendungen der Bürger noch nicht beantwortet.
Dem OBR liegt diese Beschlussempfehlung auch für den 08. Mai vor.