Sonntag, 14. April 2019

Die Verwaltung will eine höhere Bebauung, als bisher in der Planung vorgesehen ermöglichen. Damit greift sie nachträglich erheblich in die den Bürgern vorgelegten Planungsunterlagen ein. Welche rechtlichen Auswirkungen dies auf den Planungsprozess hat muss nun überprüft werden:


Auszug aus dem
 P r o t o k o l l über die öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Wickendorf, Medewege am 03.04.2019
zum Thema:

"Auswertung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs durch die Verwaltung zum Thema „Gebäudehöhen"

Herr Thiele erläutert die während der Ortsbeiratssitzung ausgehängten Bauplanungsunterlagen. Während der öffentlichen Auslegung waren neben umweltbezogenen Themen insbesondere Einschränkungen bzw. baurechtliche Maßgaben der Gebäudehöhen im Fokus des öffentlichen Interesses. Unter Berücksichtigung der diesbezüglich zurückliegenden Diskussionen im Ortsbeirat findet eine baurechtliche Klärung des Begriffs „Geschoss“ statt. Demnach ist eine Klassifikation in 1 bzw. 1,5 geschossige Gebäude nicht korrekt. Um dem „dörflichen Charakter“ Rechnung zu tragen erläutert Herr Thiele einen Kompromissvorschlag der Verwaltung. Demnach soll „im Rücken“ der Bestandsbebauung an der Seehofer Straße eine Traufhöhe von 4,5m und eine Fristhöhe von 9,5m festgelegt werden. Im „restlichen“ Baugebiet soll auf die Festlegung einer Traufhöhe verzichtet und die Firsthöhe bei 9,5m belassen werden. Die Dächer haben eine Dachneigung vorzuhalten. Womöglich mit Ausnahme auf der Gemeinbedarfsfläche sind Flachdächer nicht vorgesehen.
Im Zuge einer lebendigen Diskussion zwischen Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils sowie Bauinteressenten werden die Vor- und Nachteile der Festlegungen erörtert. Es besteht insoweit Einvernehmen, dass allen an einem ökologisch geprägten Umfeld gelegen ist.
Im Ergebnis wird der Vorschlag unterbreitet, dass „im Rücken“ der Bestandsbebauung an der Seehofer Straße auf die Festlegung einer Traufhöhe verzichten könnte. Die Festlegung einer Gebäudehöhe definiert bereits die maximal zu erwartenden Höhen. Unter den Anwesenden wird kein Widerspruch deutlich, sodass der Vorschlag als tragfähig angesehen werden kann. Hinsichtlich der konkreten Dachneigung besteht insoweit Konsens, dass diese „individuell“ bzw. seitens der Verwaltung flexibel ausgestaltet werden kann.
Er Thiele legt dar, dass die Verwaltung weiterhin daran interessiert ist, den Erschließungsvertrag noch in dieser Legislatur zu verwirklichen. Sodann könnten die Erschließungsmaßnahmen im Herbst 2019 beginnen. Ein Beschluss durch die Stadtvertretung wird, aufgrund der Kommunalwahlen/Sommerpause, frühestens im Oktober zu erwarten sein.

Dezember 2019      ANTWORTEN AUF DIE EINWENDUNGEN DER BÜRGER LIEGEN NUN VOR..... hier der LINK:  https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?_...