Donnerstag, 20. Juli 2017

Bericht der Initiative zur Ortsbeirat Sitzung am 19.7.2017

Ortsbeirat Wickendorf lehnt die Ergänzungs-Vorlage zur Bebauung Wickendorf West einstimmig ab.

Mit großem Beifall haben die ca. 55 interessierten Bürger aus Wickendorf die einstimmige Ablehnung der Ergänzungsvorlage des Ortsbeirates in seiner Sondersitzung v. 19.07. 2017 begrüßt. Diese Entscheidung wurde nach ausführlicher und heftiger Diskussion mit der Planungsbehörde von Schwerin und in Anwesenheit des Investors  beschlossen. Dies ist auch ein Erfolg der Öffentlichkeitsarbeit der Initiative „Bewahrung der Natur in Wickendorf West“.

Der Ortsbeirat hatte in der vorherigen Sitzung am  14.6.2017 einen kritischen Fragenkatalog zu der erheblichen Ausweitung des Baugebietes und den zu erwartenden Folgen für die Bürger erarbeitet und die Verwaltung um Stellungnahme gebeten. Die Verwaltung hatte die ursprünglich geplante Bebauung von ca. 5 HA auf über 20 HA und die Anzahl der Wohneinheiten (WE) von 40 auf ca. 160 oder mehr erweitert. 

Die Verwaltung hängte in der Sitzung einen Plan zur möglichen Bebauung in Wickendorf West aus, (s. Bild) der die schlimmsten Befürchtungen der Bürger bestätigte. (Sobald die Planungszeichnung im Netz ist stellen wir sie ein) In der Diskussion  kam  der Unwille und die Ablehnung dieser Planung deutlich zum Ausdruck. Insbesondere wollte die Verwaltung 
  •  keine Höchstgrenze der Bebauung  festschreiben, 
  •  konnte keine Zusagen für die fehlende Infrastruktur (Kita, Einkaufsmöglichkeiten, Busanbindung, etc.) machen, 
  •  vertröstete die Pächter mit Kaufabsichten von Planungsgrundstücke auf Gespräche mit dem Investor 
  • Nur die Forderung, dass die Grundstücke der „Alteigentümer“ entlang der Seehoferstraße aus der Planfläche herausgenommen werden können, wurde zugesagt. An den Kosten für den Straßenbau sollen sie nicht beteiligt werden. Zu weiteren Erschließungskosten (z .B. Wasser, Abwasser, Beleuchtung, Elektrizität) konnte keine Aussage gemacht werden.
Der Ortsbeirat hat nach Ablehnung der Ergänzungsvorlage eine Reihe von Forderungen an den Planungsprozess beschlossen. Dazu gehören:
  • Der dörfliche Charakter soll erhalten bleiben, d.h. eine maximale Bebauung von 80 WE soll in die Planung verbindlich aufgenommen werden. 
  •  Die naturschutzrechtlichen Belange (z.B. Schutz der Flächen der ehemaligen Kleingärten) sollen stärker berücksichtigt werden.
  • Eine bessere Infrastruktur (z.B. Busanbindung, eventuell Kita, Einkaufsmöglichkeiten, Parkmöglichkeiten für die in der Regel mind. Zwei PKW je Wohneinheit) soll planerisch berücksichtigt werden
  •  Anliegende Bürger mit Pachtverträgen sollen ein Vorkaufsrecht erhalten
  • Die bebauten Grundstücke entlang der Seehoferstraße sollen aus der zu beplanenden Fläche herausgenommen werden.
 Bild der vorgestellten Planung

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