Freitag, 18. August 2017

Wichtigsten Ergebnissen der Verhandlung mit Verwaltung und Investor

Es war eine kontroverse Verhandlung mit sehr geringen Kompromissen in den Hauptpunkten.



  • Es gab keine Einigung bei der Obergrenze von 80 WEs, wie sie der OBR einstimmig gefordert hat. Die Verwaltung wird eine Obergrenze von 160 WEs in den Hauptausschuss einbringen. Dies ist im Kern die Forderung des Investors.
    Argument der Verwaltung und des Investors: Eine Obergrenze von 80 WEs würde die Grundstücke vergrößern und damit verteuern und evt. das ganze Bauvorhaben kippen. Damit wird die Kernforderung des OBR abgelehnt

  •  Den Alteigentümern der Seehoferstr.  3 bis 20 wird ein Angebot der Stadt zum Kauf der angrenzenden Grundstücke als „Bauerwartungsland“ zum Preis von 16, 10 €/m2. (bei ca. 600m2 = ca 10.000€) unterbreitet. Diese haben dann einen Monat Zeit für die Erklärung der Kaufabsicht. Eine Verpflichtung zur Bebauung ist damit nicht verbunden.
    Wir wissen noch nicht, ob auf den Kaufpreis noch die „Erschließungskosten“ des Baugeländes in bisher unbekannter Höhe hinzukommen. Der Investor geht bei einer vollständigen Erschließung von einem Preis von ca 110-120€/m2 aus.

  • Eine nachträgliche Notwendigkeit für die Umweltprüfung zum FNP vor dem Aufstellungsbeschluss oder eine Rücküberweisung des Antrags  in die Fachausschüsse sieht die Verwaltung nicht.
    Diese Forderung werden wir aber aufrechterhalten, weil wir damit eine naturschutzrechtliche Vorprüfung erreichen können.

  • Auf die bewohnten Grundstücke der Seehoferstr. werden keine Erschließungskosten umgelegt.

Alle weiteren Themen aus der Vorlage der Initiative wurden durchgesprochen, sind aber eher im späteren Verfahren von Interesse. Zusagen bei der von der Initiative vorgeschlagenen alternativen Verkehrsführung gab es nicht.


Die Initiative wird die Forderung nach einer Obergrenze von 80 WEs nicht aufgeben und versuchen, dafür eine politische Mehrheit zu überzeugen.


 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Dezember 2019      ANTWORTEN AUF DIE EINWENDUNGEN DER BÜRGER LIEGEN NUN VOR..... hier der LINK:  https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?_...