- Welche Maßnahmen hat die Stadt Schwerin ergriffen, um die EU-,bundes-und
landesrechtlichen Beschlüsse zur Verringerung der Flächerversiegelung auf ihrem
Gebiet umzusetzten. Gibt es für die Stadt Schwerin eine systematische Erfassung
der Innenentwicklungspotenziale nach §1aBauGB für die Vermeidung unnötigen
Flächenverbrauchs?
- Wie hoch ist die Zahl der Wohneinheiten in den bereits
beschlossenen und den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen der
Stadt Schwerin für Ein- und Zweifamilienhäuser? Handelt die Stadt dabei nach
dem Angebots- oder Nachfrageprinzip?
- Weshalb widerspricht die zur
Abstimmung stehende Beschlussvorlage für den HA (100 Häuser) einer zeitlich
nachstehenden Auskunft des Büros des Oberbürgermeisters, wonach 130-150
Baugrundstücke geplant sind? Welche Größenordnung ist Diskussionsgrundlage.
- Sind für die Abwägung der Entscheidung für die
großflächige Bebauung in Wickendorf West (äußerste Peripherie der Stadt) die
Folgekosten dieser Wohngebietsentwicklung für den kommunalen Haushalt ermittelt
und einbezogen worden? Welche Infrastrukturkosten kommen langfristig durch eine
Zunahme von mind. 300 Bewohnern mit etwa 600 PKW auf die Stadt zu?
- Warum wurden Bestandsgebäude/
Grundstücke im Bebauungsplan aufgenommen? Haben die Eigentümer der betreffenden
Bestandsgebäude/Grundstücke mit Erschließungs-/Ausbaukosten zu rechnen und wie
wird dies begründet?
- Beabsichtigt die Stadt Schwerin weiterhin ein
beschleunigtes Bauplanungsverfahren gem §13b BauGB durchzuführen?
- Das Land Mecklenburg prognostiziert für Schwerin einen Bevölkerungsrückgang von 2009 bis 2030 um mindestens -8,7% p, das ist ein Rückgang auf 86500 Einwohner. Eine Folge des demographischen Wandels, an dem sich durch „Maßnahmen“ wie Zuwanderung, steigende Geburtenrate, Ansiedlungspolitik nichts wesentliches ändern lässt. Hat diese Prognose Berücksichtigung gefunden?
- Welche Möglichkeiten bestehen, den Flächennutzungsplan
in Sinne des Erhalts der Natur, des Umweltschutzes und der Lebensqualität in Wickendorf
zu verändern und die Bebauung auf voll bewirtschaftetem in größerer Nähe zur Stadt mit wesentlich geringeren
Belastungen Für Natur und Anwohner vorzunehmen.
Donnerstag, 13. Juli 2017
Fragen an die Verwaltung
Samstag, 1. Juli 2017
Aktivitäten 2016
Kerstin Michaels Haiko Nieland Ursula Köppl
SprecherInnen der Initiative
|
Hier finden Sie die Flugblätter, Briefe und Dokumente zur Bauplanung aus 2016.
Beschluss 2016
..."Die
Landeshauptstadt Schwerin hat am 18.7.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.
97.16 „Wickendorf-West“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan
dargestellt. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand und grenzt
unmittelbar an die Gemeinde Seehof an.
Im Stadtteil Wickendorf bestehen Wohnbaupotentiale. Aus diesem Grund werden Bauflächen für eine aufgelockerte Bebauung ausgewiesen. Planungsziel ist, die Entwicklung von Wohnbauflächen sowie die Einbindung der vorhandenen Freiraum- und Baustruktur, um einen attraktiven Wohnstandort zu schaffen...."
Hier der Link zu den Beschlüssen der Stadt Schwerin in 2016:
https://brs-schwerin.de/vorgang/5593
Im Stadtteil Wickendorf bestehen Wohnbaupotentiale. Aus diesem Grund werden Bauflächen für eine aufgelockerte Bebauung ausgewiesen. Planungsziel ist, die Entwicklung von Wohnbauflächen sowie die Einbindung der vorhandenen Freiraum- und Baustruktur, um einen attraktiven Wohnstandort zu schaffen...."
Hier der Link zu den Beschlüssen der Stadt Schwerin in 2016:
https://brs-schwerin.de/vorgang/5593
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