Donnerstag, 13. Juli 2017

Fragen an die Verwaltung


  1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Schwerin ergriffen, um die EU-,bundes-und landesrechtlichen Beschlüsse zur Verringerung der Flächerversiegelung auf ihrem Gebiet umzusetzten. Gibt es für die Stadt Schwerin eine systematische Erfassung der Innenentwicklungspotenziale nach §1aBauGB für die Vermeidung unnötigen Flächenverbrauchs?

     
  2. Wie hoch ist die Zahl der Wohneinheiten in den bereits beschlossenen und  den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen der Stadt Schwerin für Ein- und Zweifamilienhäuser? Handelt die Stadt dabei nach dem Angebots- oder Nachfrageprinzip?

  3. Weshalb widerspricht die zur Abstimmung stehende Beschlussvorlage für den HA (100 Häuser) einer zeitlich nachstehenden Auskunft des Büros des Oberbürgermeisters, wonach 130-150 Baugrundstücke geplant sind? Welche Größenordnung ist Diskussionsgrundlage.

  4. Sind für die Abwägung der Entscheidung für die großflächige Bebauung in Wickendorf West (äußerste Peripherie der Stadt) die Folgekosten dieser Wohngebietsentwicklung für den kommunalen Haushalt ermittelt und einbezogen worden? Welche Infrastrukturkosten kommen langfristig durch eine Zunahme von mind. 300 Bewohnern mit etwa 600 PKW auf die Stadt zu?

  5. Warum wurden Bestandsgebäude/ Grundstücke im Bebauungsplan aufgenommen? Haben die Eigentümer der betreffenden Bestandsgebäude/Grundstücke mit Erschließungs-/Ausbaukosten zu rechnen und wie wird dies begründet?

  6. Beabsichtigt die Stadt Schwerin weiterhin ein beschleunigtes Bauplanungsverfahren gem §13b BauGB durchzuführen?

  7. Das Land Mecklenburg prognostiziert für Schwerin  einen Bevölkerungsrückgang von 2009  bis 2030 um mindestens -8,7% p, das ist ein Rückgang auf 86500 Einwohner. Eine Folge des demographischen Wandels, an dem sich durch „Maßnahmen“ wie Zuwanderung, steigende Geburtenrate, Ansiedlungspolitik nichts wesentliches ändern lässt. Hat diese Prognose Berücksichtigung gefunden?


  8. Welche Möglichkeiten bestehen, den Flächennutzungsplan in Sinne des Erhalts der Natur, des Umweltschutzes und der Lebensqualität in Wickendorf zu verändern und die Bebauung auf voll bewirtschaftetem in größerer  Nähe zur Stadt mit wesentlich geringeren Belastungen Für Natur und Anwohner vorzunehmen.


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Dezember 2019      ANTWORTEN AUF DIE EINWENDUNGEN DER BÜRGER LIEGEN NUN VOR..... hier der LINK:  https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?_...