Dienstag, 7. November 2017


15.Dezember 2017

Neue Gespräche mit der Verwaltung im Dezember :

Die Verwaltung hatte im Dezember zu erneuten Einzelgesprächen mit Anliegern eingeladen. Die beiden ersten Gespräche mit Frau Baarß und Fam. Köppl (Seehofertstr. 10 und 11) haben am 14. Dez. stattgefunden
.  
Ergebnis: Das Angebot der Verwaltung(siehe unten im Blog) wurde gegenüber den ersten Gesprächen vom 06. November modifiziert. So soll jetzt auf den angrenzenden Grundstücken Seehoferstrasse 3 bis 20 ein „Grünstreifen“ im Bebauungsplan ausgewiesen werden, der nicht bebaut werden darf. Dieser Grünstreifen soll etwa die Hälfte des früheren Pachtlandes umfassen. Diese Festlegung gilt dann für Anlieger und Investor bzw. zukünftige Bauherren. Die „Ungleichheit“ bei gleichen Kaufpreisen wird damit beseitigt und auf eine wesentliche Kritik der Initiative eingegangen. 

Wir verstehen dieses Vorhaben als Schritt in die richtige Richtung. Da haben sicher unsere konsequente Öffentlichkeitsarbeit (siehe z.B. SVZ v. 09.Nov.) und das Engagement  der Fraktion Unabhängige Bürger (s. Blog) etwas nachgeholfen. Auf privater Basis soll jetzt ein Stück Natur unbebaut gerettet werden und es entsteht auf diesem Areal dadurch eine aufgelockerte Bebauung.
 
Die Gespräche mit den weiteren Anliegern finden dann im Januar statt.


08. Dezember 2017

Anfrage der Fraktion Unabhängige Bürger
zum  Angebot der Stadt an die Anwohner der Seehoferstr.




07. November 
 Verwaltung benachteiligt Anwohner
gegenüber Investor
 Frustriert und empört sind die Anwohner der Wickendorfer Str. gestern aus einer Besprechung mit der Verwaltung  wegen des „Vorkaufsrechtes der angrenzenden Grundstücke“ bei der Bebauung Wickendorf West herausgekommen. Die Verwaltung hat den Anwohnern der Seehofer Str. folgenden Vorschlag unterbreitet:

  • Den Anwohnern werden die jeweiligen Flächen als Arrondierungsflächen ( und nicht als Bauerwartungsland) zu ihren vorhandenen Grundstücken angeboten
  • Diese Flächen dürfen auf Dauer nur als Grünfläche bzw. Garten genutzt werden, eine Bebauung wird ausgeschlossen.
  • Der Verkaufspreis (16,10 EUR/m2) ist der Gleiche, wie der Investor für Bauerwartungsland zahlen wird. Es ist nicht erschlossen.
  • Flächen, die von den Anwohnern nicht gekauft werden gehen zum gleichen Preis an den Investor, der im Rahmen des Bebauungsplanes, dann diese Flächen erschließen und als Baugrundstücke verkaufen kann.


Fazit: die Anwohner kaufen von der Stadt die angrenzenden Grundstücke zu Preisen wie der Investor, nur dürfen sie diese Grundstücke im Gegensatz zum Investor nicht bebauen. Dies ist der Versuch einer klaren Schlechterstellung der Bürger gegenüber dem Investor und eine Verdrehung der Absprachen mit der BI und dem Ortsbeirat, die Grundlage des Beschlusses des HA vom 05.September war.

Die Absprache der Verwaltung mit der BI und dem OB vor der Sitzung des HA am 05 September 2017, die dem Beschluss im Ha vom 05.September 2017 zugrunde lag, wird im Protokoll der Verwaltung zur Sitzung mit der BI und dem OB vom 17. August 2017 festgehalten:

„Vorkaufsrecht für Eigentümer
Herr Thiele teilt mit, dass alle Eigentümer der Seehofer Straße (Nr. 3-20) bis Ende August von der Stadt angeschrieben werden. Die Stadt erfragt, ob Interesse besteht die rückwärtigen Flächen zum Preis des Bauerwartungslandes von 16,10 € zu erwerben. Verbindliche Rückantworten müssen innerhalb von 4 Wochen (bis 29.09.2017) erfolgen.
Die erworbenen Flächen müssen nicht bebaut werden und können auch weiterhin als Grünfläche bzw. Garten genutzt werden. Ebenfalls kann auch die rückwärtige Fläche des direkten Nachbarn erworben werden, wenn dieser keinen Gebrauch vom Kaufangebot macht. Das Kaufangebot ist nur für die Anwohner und nicht für Dritte.
Frau Köppl begrüßt das „Vorkaufsrecht“ für alle Eigentümer der Seehofer Straße.
Herr Thiele erläutert, dass nach der Auswertung der Rückmeldungen die Auswirkungen auf den städtebaulichen Entwurf diskutiert werden. Es wird gemeinsam nach städtebaulichen Lösungen gesucht.“

Unsere Forderung:
Gleiche Preise … dann aber auch ….Gleiche Regeln für ALLE:

Für den Investor und den Anwohnern müssen die gleichen Rechte gelten. Auch für den Investor muss also ein Bauverbot für die angrenzenden Flächen (derzeit Garten- und Ackerland) der Wickendorfer Str. 3-20 im Baugebiet Wickendorf West gelten.
Für uns steht der Schutz der Natur im Vordergrund.

Mittwoch, 6. September 2017

Neue Debatte im Stadtparlament am 18. September - Antrag UB

19. September
Verwaltung und Investor setzen sich durch
In der Sitzung der Stadtverordentenversammlung am 18. September wurde der Antrag der UB abgelehnt. Es bleibt bei dem Beschluss, dass die Planung mit 160 Häusern verangetrieben wird.

12. September
Beitrag in SVZ zum Thema :
Wickendorf bleibt Streitthema
Die überdimensionierte Bebauung in Wickendorf mit geplanten 160 neuen Häusern auf einer wertvollen ökologischen Fläche bleibt in der politischen Debatte und wird die Stadtverordenten am 18. September erneut beschäftigen. Durch die Enthaltung der LINKEN (und einer Zustimmung)  im Hauptausschuss am 05. September hatte der Vorschlag der Verwaltung und des Investors überraschend eine Mehrheit gefunden, obwohl der OBR einstimmig die Vorlage abgelehnt hat.

Zum Beitrag in der SVZ:
https://www.svz.de/lokales/zeitung-fuer-die-landeshauptstadt/wickendorf-bleibt-streitthema-id17802566.html

Antragsteller:  Fraktion UB für Sitzung der Stadtverordneten am 18. September

Antrag öffentlich
Beratung und Beschlussfassung
Stadtvertretung
Betreff:

Bebauungsplan Nr. 97.16 „Wickendorf-West“ – Begrenzung auf 80 Wohneinheiten

Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung hebt den Beschluss des Hauptausschusses vom 05.09.2017 zur Vorlage 01035/2017 "Bebauungsplan Nr. 97.16 „Wickendorf-West“ – Erweiterung des Geltungsbereichs" auf und beauftragt den Oberbürgermeister die Beschlussvorlage erneut mit einer Obergrenze von 80 Wohneinheiten (WE) zur Beschlussfassung in den Hauptausschuss einzubringen.

Begründung
Das Baugebiet „Wickendorf-West“ wird weder von der Bürgerinitiative Wickendorf noch von der antragstellenden Fraktion grundsätzlich abgelehnt. Im Gegenteil: Der Bedarf an Grundstücken in der Landeshauptstadt Schwerin ist anhaltend hoch und die Fläche ist grundsätzlich zur Bebauung geeignet. Kritik besteht aber an dem von der Verwaltung beabsichtigten Umfang der Bebauung mit 160 bis 200 WE (Planentwurf der Verwaltung = 180 WE), die ausschließlich investorengelenkt zu sein scheint. Die in der Vorberatung zustimmenden Ausschussvoten kamen unter der Angabe von 40 WE zustande. Die Erweiterung auf 160-200 WE widerspricht auch dem Beschluss der Stadtvertretung zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Schwerin 2025, 3. Fortschreibung (ISEK, Seite 64), aus dem Jahre 2015, wonach eine Obergrenze von 100 WE für dieses Gebiet ausgewiesen ist. Der Vorschlag der Bürgerinitiative von 80 WE sollte aufgegriffen werden, um die Eingriffe in die dörfliche Siedlungsstruktur und in die Natur angemessen zu begrenzen sowie mögliche Verwerfungen wegen der fehlenden Infrastruktur für 160-200 WE (Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten, Kita und Schule, Verkehrsanbindung) möglichst auszuschließen.
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Silvio Horn
Fraktionsvorsitzender

Samstag, 19. August 2017

Freitag, 18. August 2017

Wichtigsten Ergebnissen der Verhandlung mit Verwaltung und Investor

Es war eine kontroverse Verhandlung mit sehr geringen Kompromissen in den Hauptpunkten.



  • Es gab keine Einigung bei der Obergrenze von 80 WEs, wie sie der OBR einstimmig gefordert hat. Die Verwaltung wird eine Obergrenze von 160 WEs in den Hauptausschuss einbringen. Dies ist im Kern die Forderung des Investors.
    Argument der Verwaltung und des Investors: Eine Obergrenze von 80 WEs würde die Grundstücke vergrößern und damit verteuern und evt. das ganze Bauvorhaben kippen. Damit wird die Kernforderung des OBR abgelehnt

  •  Den Alteigentümern der Seehoferstr.  3 bis 20 wird ein Angebot der Stadt zum Kauf der angrenzenden Grundstücke als „Bauerwartungsland“ zum Preis von 16, 10 €/m2. (bei ca. 600m2 = ca 10.000€) unterbreitet. Diese haben dann einen Monat Zeit für die Erklärung der Kaufabsicht. Eine Verpflichtung zur Bebauung ist damit nicht verbunden.
    Wir wissen noch nicht, ob auf den Kaufpreis noch die „Erschließungskosten“ des Baugeländes in bisher unbekannter Höhe hinzukommen. Der Investor geht bei einer vollständigen Erschließung von einem Preis von ca 110-120€/m2 aus.

  • Eine nachträgliche Notwendigkeit für die Umweltprüfung zum FNP vor dem Aufstellungsbeschluss oder eine Rücküberweisung des Antrags  in die Fachausschüsse sieht die Verwaltung nicht.
    Diese Forderung werden wir aber aufrechterhalten, weil wir damit eine naturschutzrechtliche Vorprüfung erreichen können.

  • Auf die bewohnten Grundstücke der Seehoferstr. werden keine Erschließungskosten umgelegt.

Alle weiteren Themen aus der Vorlage der Initiative wurden durchgesprochen, sind aber eher im späteren Verfahren von Interesse. Zusagen bei der von der Initiative vorgeschlagenen alternativen Verkehrsführung gab es nicht.


Die Initiative wird die Forderung nach einer Obergrenze von 80 WEs nicht aufgeben und versuchen, dafür eine politische Mehrheit zu überzeugen.


 

Donnerstag, 17. August 2017

Brief an die Fraktionen der Stadt Schwerin


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ortsbeirat Wickendorf hatte die Vorlage des Hauptausschuss Nr.97.16 „Wickendorf West“ abgelehnt, da es sich um eine erheblicher Erweiterung des Geltungsbereichs der ursprünglichen Vorlage handelte:

  • Durch die Ausweitung der Fläche von 4 auf 24 ha ist eine wesentliche, den Charakter des bisherigen Ortsbildes erheblich überformende Bebauung geplant. Die vorhandene Eigenart der näheren Umgebung wird zerstört.
    Es hätte daher aus Sicht der Initiative und des OBR eines neuen Antrages bedurft. Der Aufstellungsbeschluss 2016 wurde mit 40 Häusern beziffert und ihm wurde auch z.T. nur wegen dieser geringen Dimension zugestimmt.
  • Richtig ist, dass laut ISEK 100 neue Wohneinheiten möglich sind, richtig ist aber auch, dass nach Aussagen des OB bis zu 150 WE gebaut werden sollen und dass in einem „unverbindlichen“ Planentwurf der Verwaltung von 180 Häusern ausgegangen wird. Antrag und Ziel stimmen also nicht überein.
  • Der Antrag, der dem HA vorlag spricht von einer aufgelockerten Bebauung. Dem widerspricht der Planentwurf der Verwaltung mit 150 bis 180 Häusern, wie er dem HA vorlag.
    Zugleich lehnt die Verwaltung eine Deckelung im Rahmen eines Vertrages mit dem Investor ab. Sie verzichtet damit bewusst auf das einzige rechtlich bindende und mögliche Instrument, das Ziel der Stadt - diese aufgelockerte Bebauung – durchzusetzen.
  • Vorhandener Freiraum bleibt entgegen der Aussage in der Vorlagen nicht erhalten, wenn die große Sukzessionsfläche beispielsweise platt gemacht und erschlossen wird, statt diese als Ausgleichsfläche zu gestalten.
  • Als Alternative zur Bebauung wird dargestellt, dass die Flächen sonst brach lägen. Tatsächlich sind die Flächen zum überwiegenden Teil landwirtschaftlich genutzt z.T. im Biologischen Landbau, darin eingeschlossen sind zwei Biotope, eine alte Feldhecke, ein Nassgebiet , das Kleine Moor und die Sukzessionsfläche sowie gärtnerisch genutzte Pachtflächen.
    Eine tatsächliche Alternativenprüfung wäre, andere, vorzugsweise bereits versiegelte Flächen zu prüfen.
  • Diese beabsichtigte Bebauung stärkt den Wohnstandort Schwerin allenfalls kurzfristig. Gänzlich fehlende soziale Infrastruktur Schulen, Kita, Einkäufe, Ärzte, Freizeit- Sport etc. produziert eine weitere Schlafstadt, familienfreundlich ist diese Absicht weder von der Angebots- noch von der Kostenseite her. Es hat in der Vergangenheit aufgrund der mangelhaften sozialen Infrastruktur bereits Abwanderungen gegeben.

Grundlage für den Aufstellungsbeschluss ist die 13 Änderung des FNP. Diese Veränderung des FNP 2012 erfolgte nach den Grundsätzen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauG, das für den Innenbereich gem. § 34 BauG angewandt werden darf. Wickendorf befindet sich aber im Außenbereich (§ 35 BauG). Für den Außenbereich sind rechtlich zwingend folgende Verfahren nach BauG vorgeschrieben:

Umweltprüfung, Scoping, frühzeitige Beteiligung, Beteiligung, Abwägung, Entwurf und ggf. Anpassung des Umweltberichts und schlussendlich Erstellung eines genehmigungsfähigen Bauleitplans inkl. Umweltbericht

Durch diese- nach unserem Kenntnisstand- rechtsfehlerhafte Veränderung des FNP (Herausnahme der Flächen zwischen Medewege und Carlshöhe ) im Jahr 2013 wurde der Handlungsspielraum für die Planung auf Wickendorf verengt. Statt einer ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Fläche, wie wir sie beispielsweise zwischen Medewege und Carlshöhe finden, wurde mit Wickendorf West eine Mischfläche mit sehr stark naturbelassenen Gebieten einschließlich der Biotope sowie ökologisch bewirtschafteter Ackerfläche ausgewählt.

Diese Auswahl an der äußersten Stadtgrenze belastet nicht nur die Natur sondern auch die Einwohner mehr als eine Flächenauswahl zwischen Medewege und Carlshöhe es getan hätte. Auch die Erschließung und Bebauung wäre dort einfacher. Die Belastung der Anwohner durch den zusätzlichen Verkehr wäre geringer, die Stadt mit ihrer Infrastruktur wäre auch für Einwohner ohne PKW einfacher zu erreichen.

Möglicherweise wäre das Parlament 2012 zu einem anderen Abwägungsergebnis bei der 13.Änderung des FNP gekommen, wenn ein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt worden wäre.
In der Anlage finden Sie ein Papier der Initiative, das für die Vorbereitung des gemeinsamen Gesprächs mit OBR, Verwaltung und Investor am 17.8. 2017 erarbeitet wurde.

Im Auftrag der Initiative-Bewahrung der Natur in Wickendorf West
Kerstin Michaels, Haiko Nieland, Ursula Köppl & Lutz Michaelis

Termin mit der Verwaltung und dem Investor

Auf Beschluss des Hauptausschusses wird die Initiative wird am 17. August mit dem OBR die Verhandlungen mit der Verwaltung und dem Investor über die Umsetzung der Beschlüsse des OBR führen. Über die Ergebnisse werden wir berichten. 

Dienstag, 8. August 2017

Bericht in Report Mainz/ARD

Zersiedlung der Randgebiete von Kommunen und dadurch Zerstörung der Natur, Verödung der Zentren und mehr Pendler, etc.

In dem Bericht werden die negativen Auswirkungen sehr deutlich dargestellt. So wird es auch in Wickendorf sein. Wer den Bericht sehen will, hier der Link:

http://www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Kommunen-weisen-trotz-Leerstands-neue-Ba/Das-Erste/Video?bcastId=310120&documentId=45069932

Samstag, 5. August 2017

SVZ Bericht zu vergleichbaren Baugebieten

Wer sich ein Bild machen möchte, was uns droht, der schaue sich den Beitrag in der SVZ an zum Internatskomplex in Lankow.

So sieht unsere schöne dörfliche Natur nach Abschluss der Erschließungsarbeiten mindestens 10 Jahre lang aus, bis wieder etwas in kleinen Grundstücken an Natur nachgewachsen ist.

https://www.svz.de/lokales/zeitung-fuer-die-landeshauptstadt/wohnen-im-internatskomplex-id17484616.html

 Übrigens handelt es sich bei dem Baugebiet um den gleichen Investor.

Freitag, 28. Juli 2017

Unser erster Fernsehbeitrag bei TV Schwerin



SVZ: Bürger stoppen Bauvorhaben

Unter dieser Überschrift berichtet die SVZ  am 28. Juli 2017 auch von den Bedenken in Wickendorf gegenüber dem vorgelegten Bauvorhaben.


Hier geht es zu dem Artikel:

https://www.svz.de/lokales/zeitung-fuer-die-landeshauptstadt/buerger-stoppen-bauvorhaben-id17414796.html


Zu dem Beitrag haben zwei Mitglieder der Inititiative den folgenden Leserbrief geschrieben.


Es ist erfreulich, dass Sie sich der Konflikte um die Bauvorhaben in Schwerin annehmen. Für unsere Initiative in Wickendorf stellt es sich so dar:


Liebe SVZ – Redaktion                                                                                          28.07.2017


Der Flächennutzungsplan in Wickendorf wurde ohne Umweltprüfung im „vereinfachten Verfahren“ beschlossen. Eine Begründung: Es werden damit kein Vorhaben vorbereitet,  die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich ziehen. Das trifft nicht zu, weil zwei Biotope betroffen und ein EU – Vogelschutzgebiet in nächster Nähe zu berücksichtigen sind.

Die Größe des Bauvorhabens ist  innerhalb des vergangenen Jahres auf das Fünffache (180 WE) gewachsen. Dieser Veränderungsprozess  war nicht transparent für die Bürger Wickendorfs und den Ortsbeirat. Ein Dialog fand nicht statt.

In Wickendorf sind bereits in den letzten Jahren 140 Ein- und Zweifamilienhäuser hinzugekommen.

Deren Bewohner  haben beim  Grundstückskauf von einem Häuschen im Grünen geträumt und wachen inzwischen täglich in einer Schlafstadt auf. Sie ist eng bebaut  und nahezu ohne jegliche Versorgungsinfrastruktur(Kita, Schule, Einkauf, Ärzte usw.) In der Planung des neuen Wohngebietes ist eine Verbesserung dieser Situation nicht vorgesehen.

Im SVZ –Artikel vom 25.7.2017 wurde dargestellt, dass der Zuzug  von Einwohnern in die Stadt Schwerin, vor  allem EU – und andere Ausländer betrifft. Es ist zu bezweifeln, ob aus dieserEinwohnergruppe der Handlungsdruck auf die Stadt herzuleiten ist,  in dem Umfang Bauland für Einfamilienhäuser zu schaffen. Wie viele  Baugebiete in welcher Höhe tatsächlich gebraucht werden, kann mit dieser Argumentation nicht  ausreichend begründet werden.

Im Namen der Initiative Bewahrung der Natur in Wickendorf
Ursula Köppl und Haiko Nieland

Dezember 2019      ANTWORTEN AUF DIE EINWENDUNGEN DER BÜRGER LIEGEN NUN VOR..... hier der LINK:  https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?_...