Donnerstag, 13. Juli 2017

Beschlussvorlage

 

...diese Beschlussvorlage liegt den Ausschüssen und dem Ortsbeirat vor. ...mit dieser Vorlage wird der ursprüngliche Beschluss von 40 WE auf auf 100 WE und die neue Baufläche von ehemals 5,5 HA auf 20,3 HA erweitert,....gegenüber einem Mitglied der Initiative hat der Bürgermeister schon auf Nachfrage von 130-150 WE gesprochen und dies in einem Brief dokumentiert,....in den Ausschüssen werden auch schon 180 WE besprochen,... 

 

 Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin                       Datum: 2017-04-18
Dezernat:  III / Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft
Bearbeiter/in:  Frau Music Telefon:  545-2663
 

Beschlussvorlage Drucksache Nr. öffentlich  01035/2017

Beratung und BeschlussfassungDezernentenberatung, Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Verkehr, Ausschuss für Umwelt, Gefahrenabwehr und Ordnung, Ortsbeirat Wickendorf, Medewege, Hauptausschuss
 

Betreff: Bebauungsplan Nr. 97.16 "Wickendorf-West" - Erweiterung des Geltungsbereichs -
Beschlussvorschlag


Der Hauptausschuss beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 97.16 „Wickendorf-West“.
 

Begründung
1. Sachverhalt / Problem
Der Hauptausschuss hat am 18.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wickendorf-West“ beschlossen. Der Beschluss umfasst lediglich städtische Flächen im südlichen Bereich für Wohnbaupotentiale aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK). Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses bekundete die BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) Interesse, die restlichen Wohnbaupotentiale auch zu veräußern. Die Landeshauptstadt Schwerin und die BVVG stellten im Oktober 2016 das gesamte Areal zum Verkauf. Die Ausschreibung ist abgeschlossen. Das Bebauungsplangebiet soll an die zu verkaufenden Grundstücke angepasst werden.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand der Landeshauptstadt Schwerin und grenzt unmittelbar an die Gemeinde Seehof. Der Bereich des Bebauungsplans ist ca. 7km vom Stadtzentrum entfernt und liegt landschaftlich am Westufer des Schweriner Außensees.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden durch die Stadtgrenze an die Gemeinde Seehof,
- im Osten durch die „Seehofer Straße“,
- im Süden durch bebaute Grundstücke entlang des Seitenarms der „Seehofer Straße“
2/4
(Gemarkung Wickendorf, Flur 1, Flurstück 61/1, 62, 63/2, 64, 66, 67/3, 67/4 und 68) sowie
- im Westen durch das europäische Vogelschutzgebiet und das Landschaftsschutzgebiet.
Um die Attraktivität Schwerins als Wohnstandort zu stärken und zu sichern, ist weiterhin die Ausweisung von Bauflächen unerlässlich. Im Stadtteil Wickendorf bestehen laut Integriertem Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahr 2015 Wohnbaupotentiale für ca. 100 neue Wohneinheiten. Aus diesen Gründen beabsichtigt die Landeshauptstadt Schwerin in Wickendorf Bauflächen auszuweisen, die in lockerer Struktur mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut werden können.
Ziel der Planung ist, die Entwicklung von Wohnbauflächen für eine aufgelockerte Bebauung sowie die Einbindung der vorhandenen Freiraum- und Baustruktur. Der Bestand entlang der Seehofer Straße bleibt erhalten und wird gemeinsam mit den Neubauflächen als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Der vorhandene Bolzplatz bleibt erhalten und soll sich in die zukünftige Wohnbebauung einfügen.
Die geplanten Entwicklungen sind aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet, welcher im betreffenden Bereich „Wohnbaufläche“ darstellt.
Vom 30.09.2016 bis 28.10.2016 hatten die Landeshauptstadt Schwerin und die BVVG parallel ihre Grundstücke in Wickendorf öffentlichen zum Verkauf ausgeschrieben. Es wurde ein Käufer für das gesamte Areal, bestehend aus dem Grundstück der BVVG und dem Grundstück der Landeshauptstadt Schwerin, gesucht. Alle Angebote lagen unter dem Verkehrswert. Die BVVG und die Stadt haben daraufhin vom 07.11.2016 bis 18.11.2016 zum Nachangebot aufgefordert. Ein Käufer wurde für das gesamte Areal gefunden. Die Verkaufsvorlage wird Anfang Mai 2017 in die Gremien eingebracht.
Die Kosten des Planverfahrens werden vom Erwerber getragen.
2. Notwendigkeit: Die Notwendigkeit besteht darin, planungsrechtliche Voraussetzungen für das neue Wohngebiet zu schaffen.
3. Alternativen: Ohne einen Bebauungsplan ist es nicht möglich die Flächen für Wohnbebauung zu nutzen, da es sich um einen Außenbereich (§ 35 BauGB) handelt. Die Flächen würden brachliegen.
4. Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse von Familien: Infolge des Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplans ergeben sich attraktive Wohngrundstücke für Familien im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Schwerin.


Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Luftbildübersicht
gez. Dr. Rico Badenschier
Oberbürgermeister

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